Österreich

Strafe für unpünktliche Eltern in Kindergarten

Heute Redaktion
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Aufregung in der burgenländischen Gemeinde Großhöflein (Bezirk Eisenstadt-Umgebung): Wer sein Kind nicht zeitgerecht abholt und sein Zuspätkommen auch nicht entschuldigt hat, muss 20 Euro Strafe zahlen. Dem Kindergarten reicht's nämlich: "Wir müssen immer wieder auf die gleichen Eltern warten. Das ist ein Witz."

Aufregung in der burgenländischen Gemeinde Großhöflein (Bezirk Eisenstadt-Umgebung): Wer sein Kind nicht zeitgerecht abholt und sein Zuspätkommen auch nicht entschuldigt hat, muss 20 Euro Strafe zahlen. Dem Kindergarten reicht's nämlich: "Wir müssen immer wieder auf die gleichen Eltern warten. Das ist ein Witz."

Ausschlaggebend für die Strafe seien die Kindergärtnerinnen gewesen, die sich teilweise fragten, ob Kinder denn an gewissen Tagen überhaupt noch von den Eltern abgeholt werden würden, bestätigt Bürgermeister Wolfgang Rauter. Eltern werden nun, wenn sie unentschuldigt ihr Kind verspätet abholen, ein Mal verwarnt. Im Wiederholungsfall sind die 20 Euro Strafe fällig.

Die Maßnahme sei nötig, weil Eltern selbst auf die lockeren Anforderungen nicht reagieren würden. In Zeiten des Handys besteht auch die Möglichkeit, dass man anruft und sagt: Bitteschön, ich stehe im Stau und komme später", meint Rauter: "Selbst, wenn jemand anruft und sagt: 'Ich sitze im Kaffeehaus und habe mich vertratscht. Ich komme später' ist das zwar eine weiche Entschuldigung, aber wird auch noch zu akzeptieren sein."Wie es zur Höhe der Strafe kommt, kann der Bürgermeister leicht erklären und verweist auf die Kurzparkzonen-Regelung im Straßenverkehr: "Wer ein Auto in einer Kurzparkzone abstellt und fünf Minuten verspätet zurückkommt, bezahlt 20 Euro. Wenn ich ein Kind unter Anführungszeichen 'parke' und ich komme später, dann ist mir das keine 20 Euro wert?" Die 20 Euro seiern auch jene Kosten, die dadurch entstünden, dass die Kindergärtnerin oder die Helferin länger bleiben müsse.