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Strafe trotz ausgefülltem Handy-Parkschein

Heute Redaktion
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"Ich fühle mich abgezockt", regt sich "Heute"-Leserin Zeynep auf. Obwohl sie einen Parkschein hatte, soll sie nun 36 Euro Strafe bezahlen...

Seit zwei Jahren nutzt "Heute"-Leserin Zeynep B. die App "HANDY Parken", aber so etwas ist ihr noch nie passiert. Am 20. Juni füllte sie aus dem Krankenhaus von 10.45 bis 11.15 Uhr einen Parkschein aus. Als sie nach dem Besuch wieder zurück zu ihrem Auto ging fand sie zu ihrer Überraschung einen Strafzettel in ihrer Windschutzscheibe - ausgestellt um 10.45 Uhr.

"Wird sich irgendwie überschnitten haben", dachte sich die 29-Jährige und schrieb der zuständigen Stelle ein Mail mit dem Screenshot ihres Parkscheines. Zwecklos, wie sich herausstellte...

Parkschein gültig, aber noch nicht abrufbar?

An besagtem 20. Juni erblickte Zeyneps Neffe das Licht der Welt. Die frisch gebackene Tante besuchte ihre Schwester im Krankenhaus (17. Bezirk) und ließ ihr Auto davor stehen. Vom Spital aus füllt sie mehrere Parkscheine aus. Unter anderem den um 10.45 Uhr. Beim nach Hause fahren bemerkte sie den Strafzettel, den sie ihrer Meinung nach zu Unrecht erhielt, und schrieb ein Mail an die Parkraumüberwachungsgruppe um die Sache aufzuklären.

In der Antwort-Mail, die "Heute" vorliegt, heißt es: "Ihr elektronischer Parkschein...wurde zwar am 20.6.2018 um 10.45 Uhr bestätigt, aber zum Kontroll- und Beanstandungszeitpunkt (Abfragezeit) wurde noch kein gültiger Parkschein angezeigt."Aus diesem Grund bestehe die Organstrafverfügung zu Recht.

Wer ist Schuld?

Der Parkschein wurde also bestätigt, doch (aus irgendeinem Grund) im System noch nicht angezeigt. Aber wer hat dann Schuld? Wir haben bei der Wiener Polizei nachgefragt wie lange die Software braucht, um ebenjene Bestätigung im System anzuzeigen. Dies konnte nicht beantwortet werden.

Bezahlen oder Einspruch erheben?

Wie Polizei-Pressesprecherin Irina Steirer als auch ÖAMTC-Rechtsexperte Martin Hoffer im Gespräch mit "Heute" mitteilen, bleiben der 29-Jährigen nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie bezahlt die Organstrafverfügung von 36 Euro oder sie bestreitet des Rechtsweg. Bedeutet, sie bezahlt erstmal nichts und erhebt bei Erhalt der Strafverfügung Einspruch. Ein anschließendes Verfahren wird die Schuldfrage klären. Sollt eZeynep nicht Recht bekommen, fällt die Strafe in jedem Fall höher aus.

Die 29-Jährige fühlt sich abgezockt und wird Einspruch erheben. Es gehe ihr ums Prinzip."Das ist doch ein Scherz. Wozu füll ich Parkscheine aus?", sagt sie.

"Hätte ich gar keinen Parkschein gehabt wäre ich billiger davon gekommen...", so die 29-Jährige.

(mp)