Österreich

Strafe zu hoch - Anwalt legt Berufung ein

Heute Redaktion
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Der Prozess um den Mordfall Paulina in Oberösterreich geht in die zweite Instanz: Verteidiger Farid Rifaat hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Auch die Staatsanwaltschaft Wels beruft gegen das Strafmaß von fünf Jahren, bestätigte Behördensprecher Manfred Holzinger.

in Oberösterreich geht in die zweite Instanz: Verteidiger Farid Rifaat hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Auch die Staatsanwaltschaft Wels beruft gegen das Strafmaß von fünf Jahren, bestätigte Behördensprecher Manfred Holzinger.

Der 20-jährige Stiefbruder des Opfers war am Dienstag zur Mindeststrafe von fünf Jahren wegen Beihilfe zum Mord an der 14-Jährigen verurteilt worden. Der Haupttäter, der Vater des Beschuldigten, hatte in der Untersuchungshaft Selbstmord verübt. Der Sohn bekannte sich schuldig und beteuerte, dass er die Tat bereue. Er soll seinem Vater aber hörig gewesen sein und deshalb bei dem Mord geholfen haben.

Rifaat findet, dass "eine Strafe zwischen einem Freispruch für einen entschuldigenden Notstand und den fünf Jahren" angebracht wäre. Er legte daher Rechtsmittel ein, zumal die Staatsanwaltschaft das ebenfalls getan hat.

Mittäter

Laut Anklageschrift haben der verstorbene Haupttäter und sein damals 19-jähriger Sohn vor der Tat ein Erdloch in St. Wolfgang ausgehoben, wo sie ihr Opfer später verscharrten. Am 5. Juli 2011 lauerten sie dem Mädchen in Bad Ischl auf dem Schulweg auf. Der Vater schlug seiner Stieftochter mit einer Taschenlampe auf den Kopf, zerrte sie ins Auto und ließ sich von dem Burschen zu dem vorbereiteten Grab fahren. Dort befahl er seinem Sohn, ihm einen Strick zu reichen, mit dem er Paulina erwürgte.

Der Angeklagte beteuerte, er habe bis zuletzt gehofft, dass sein Vater von dem Plan ablassen würde. Dieser wollte sich offenbar an der Mutter des Opfers rächen, weil diese ihn verlassen hatte.

(APA/ red)