Am Rechtsweg keine Chance

Strafen über Strafen – Bauer schmeißt jetzt hin

Ein oststeirischer Direktvermarkter stoppt seine Joghurt-Produktion nach teuren und frustrierenden Strafen wegen kleinsten Fehlern auf der Verpackung.
Newsdesk Heute
04.08.2024, 08:50
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Ein Landwirt aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld soll auf seinem "Apfel-Joghurt" unter anderem nicht ausreichend auf das mögliche Allergen Milch hingewiesen haben. Nach Überprüfungen durch die AGES sollte er gleich zwei Mal Strafe zahlen. Das berichtet die "Kleine Zeitung" am Samstag.

"Ab Herbst wird es das Joghurt in keinem regionalen Supermarkt mehr geben. Die sich ständig ändernden Auflagen sind für uns Bauern unmöglich zu erfüllen", wird der Oststeirer zitiert. Er schmeißt einen großen Teil der Joghurt-Produktion hin, will sich mit seiner Frau stattdessen Käse zuwenden – und diesen ausschließlich auf dem eigenen Hof verkaufen.

Begonnen hatte die Frust-Odyssee bereits im Februar 2023 mit der ersten behördlichen Beanstandung. Die AGES monierte, dass die Buchstabengröße der aufgedruckten Zutatenliste um 0,2 Millimeter zu klein war. Auch sei die Betriebsadresse nicht gut erkennbar und das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht an der vorgeschriebenen Stelle direkt neben der Produktbezeichnung. Das wurde teuer: 1.000 Euro Bußgeld, die der Landwirt geflissentlich zahlte.

Bio-Joghurt als Allergen

Mit der Umstellung auf Bio-Betrieb änderte er auch seine Verpackung ab, behob die festgestellten Mängel. Dazu holte er sich auch vom Grazer Instituts für Lebensmittelsicherheit und Hygiene ein Gutachten, das nach weiteren kleinen Anpassungen seinem Joghurt das amtliche Siegel "verkehrsfähig" aufdrückte. Dem Verkauf im Einklang mit den Vorschriften sollte dann ja nichts mehr im Wege stehen, oder?

Falsch gedacht. Ein Jahr später übermittelte die AGES wieder eine Geldforderung. Die Verpackung entspreche neuerlich (!) nicht den Richtlinien, "Bio-Joghurt" als Zutat sei nicht gesondert als Allergen fett hervorgehoben. 500 Euro betrug die Abmahnung.

Instanzenweg

Dem Oststeirer wurde beim Anblick des Schreibens wohl die Milch sauer, er zog mit Unterstützung eines Anwalts der Landwirtschaftskammer vor Gericht. Es half nichts, auch in zweiter Instanz kam er nicht mit seiner Berufung gegen die Strafe durch.

Zerknirscht kommentiert er dieses Ergebnis: "Kein Bauer verfügt über eine Rechtsabteilung am Hof. Wäre dies der Fall, würde sich die Ages wohl nicht die Mühe machen, dementsprechende Verfahren loszutreten".

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 04.08.2024, 10:15, 04.08.2024, 08:50
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