Österreich

Asylwerber gab falschen Namen an: Keine Strafe

Heute Redaktion
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Der Fall wurde vom Wiener Gericht neu verhandelt.
Der Fall wurde vom Wiener Gericht neu verhandelt.
Bild: picturedesk.com/APA

Ein 38-jähriger Nigerianer hat laut Behörde seit 2012 in Österreich unter falscher Identität in der Grundversorgung gelebt. Er wurde freigesprochen.

Für Beobachter ist das Urteil des Wiener Gerichts überraschend. Der Mann aus Nigeria, 38 Jahre alt, gab bei seiner Einreise nach Österreich an, erst 1993 geboren zu sein, "Victor Matt" zu heißen und aus Liberia zu stammen. Seither lebte er offenbar von der Grundversorgung in Wien. Infolge bekam er Sozialleistungen wie Unterkunft, Krankenversicherung und monatliches Taschengeld.

Nach und nach wurde es aber enger für den Nigerianer, berichtet "Der Standard": Das Asylverfahren wurde im Sommer 2013 rechtskräftig negativ entschieden, auch den subsidiärem Schutz verlor der 38-Jährige vor einem Jahr. Indes hat der Betroffene in Italien geheiratet und ist Vater eines wenige Monate alten Sohnes. Die Folge: Der Mann stellte einen neuen Asylantrag, dieses Mal unter seinem richtigen Namen. Das ließ ihn auffliegen.

Automatisch erhalten

Der Asylwerber wurde in einem ersten Verfahren verurteilt, die Stadt Wien wollte 33.000 Euro an Geldern zurückfordern. Doch das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil überraschend auf, weshalb der Prozess nun neu verhandelt wurde. Der Asylwerber erklärte dabei seine falschen Angaben damit, dass er in seiner Heimat Angst um sein Leben gehabt hätte. Mit seiner erfundenen Identität hätte er sich schützen wollen.

Überraschend gab es nun im Prozess einen nicht rechtskräftigen Freispruch für den Flüchtling. Die Begründung der Richterin: Der Nigerianer habe nie auf den Erhalt von Sozialleistungen gepocht, sondern diese einfach automatisch erhalten. Deswegen liege keine "unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen" vor, denn reines Entgegennehmen von Leistungen erfülle den Strafbestand nicht. Und die Angabe falscher Daten habe nicht dazu geführt, dass er zusätzliche oder mehr Gelder bekommen hätte. (red)