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Strafvollzug: Brandstetter verspricht Reformen

Heute Redaktion
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Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat am Sonntag in der ORF-"Pressestunde" seine Reformpläne für die Justizwache bekräftigt. Er will u.a. gezielt Beamte mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachkenntnissen anwerben. Die Vorratsdatenspeicherung will Brandstetter auch nach ihrer Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof beibehalten, den Tatbestand der Untreue entschärfen. Das Hypo-Sondergesetz verteidigte er.

Justizminister bekräftigt. Er will u.a. gezielt Beamte mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachkenntnissen anwerben. Die Vorratsdatenspeicherung will Brandstetter auch nach ihrer Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof beibehalten, den Tatbestand der Untreue entschärfen. Das Hypo-Sondergesetz verteidigte er.

Im Strafvollzug sei "in vielen Jahren sehr vieles schief gelaufen", sagte Brandstetter angesichts der aktuellen Berichte über Missstände in den Gefängnissen. Als Fehler nannte er u.a. zu viele Jugendliche in Untersuchungshaft und dass zu viele Häftlinge, die eigentlich in psychiatrischen Kliniken betreut werden müssten, in normalen Gefängnissen untergebracht seien. Beim sogenannten Maßnahmenvollzug habe man "zumeist aus Kostengründen Zustände herbeigeführt, die so nicht bleiben können".

Was die angeht, deren wegen der Vernachlässigung eines Häftlings verhängte Suspendierung vom Disziplinarsenat aufgehoben wurde, meinte Brandstetter: "Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Diese Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig."

Beamte mit Migrationshintergrund sollen helfen

Außerdem will Brandstetter gezielt Justizwache-Aspiranten mit Migrationshintergrund anwerben. Entsprechende Gespräche mit Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) habe er schon geführt. Als Positiv-Beispiel nannte Brandstetter Schweden. Dort habe er kürzlich ein Gefängnis mit 200 Insassen besucht, in dem die Justizwache 30 verschiedene Sprachen abdecke: "Da sind wir meilenweit entfernt."

Die Vorratsdatenspeicherung will der Justizminister auch nach ihrer Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beibehalten. Er befürchtet "einen Verlust an Effektivität bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität", sollte sie gänzlich gestrichen werden. Außerdem sei Österreich bei der Umsetzung der gekippten EU-Richtlinie ohnehin "moderat geblieben". Derzeit wird die österreichische Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgerichtshof geprüft.

Untreue-Tatbestand wird entschärft

Bekräftigt hat Brandstetter seinen Plan, den Tatbestand der Untreue zu entschärfen, der den Missbrauch der Befugnis über fremdes Vermögen unter Strafe stellt (§153 StGB). Hier gebe es zu recht "Unbehagen der Wirtschaft". Denn derzeit werde nicht unterschieden zwischen Fällen, wo jemand sein Pouvoir überschreite, um sich selbst zu bereichern, und Fällen, in denen sich jemand bloß beim Risiko seiner Handlungen "krass verschätzt". "Wir haben derzeit die gleiche Strafdrohung für beide Fälle, das sollte man überdenken", so Brandstetter. Mehr Rechtssicherheit sei auch für den Wirtschaftsstandort wichtig.

Einmal mehr plädierte Brandstetter auch für eine Reform des Weisungsrechts des Justizministers über die Staatsanwälte und für eine Beschleunigung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Inhaltlich nicht kommentieren wollte der Minister seine anwaltliche Tätigkeit für den nun in U-Haft genommenen kasachischen Ex-Botschafter Rakhat Aliyev. "Ich kann und darf zu früheren Fällen, die ich einmal betreut habe, aus berufsrechtlichen Gründen nichts sagen."

Hypo-Sondergesetz ohne Alternative

Das geplante Hypo-Sondergesetz verteidigte er, weil mit dem die Forderungen der Nachranganleihe-Gläubiger der Kärntner Hypo gestrichen werden. Die Alternative dazu wäre eine Insolvenz des Bundeslandes Kärnten gewesen, und das habe man auf jeden Fall vermeiden müssen, sagte Brandstetter.

Brandstetter zeigte sich überrascht von der Kritik an dem Sondergesetz, denn man habe schon seit längerer Zeit angekündigt, nachrangige Gläubiger und auch die früheren Eigentümer an den Kosten zu beteiligen. Mit einer Insolvenz der Bank wären Haftungen von 12 Mrd. Euro sofort schlagend geworden, argumentierte der Minister auch gegenüber dem "Kurier" (Sonntagausgabe). Zusätzlich hätte man dann das Problem gehabt, dass es keinen rechtlichen Rahmen für die Insolvenz eines Bundeslandes gebe.

Das nun geplante Sondergesetz sei "mit Unsicherheiten behaftet", räumte Brandstetter ein, da hier "Neuland betreten" werde. Es gebe keine 100-prozentige Garantie, dass das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof als Letztinstanz halten werde - aber immerhin habe man sich beim Sondergesetz auf eine EU-Richtline gestützt.