Die Wiener Wochenzeitung Falter macht weiter mit der Serie, in der Schockzustände in den österreichischen Gefängnissen aufgedeckt werden. Nach einem Häftling, dessen Fuß in der Haftanstalt Stein verwest, veröffentlicht die Zeitung in ihrer Mittwoch erscheinenden Ausgabe ein Video aus der Justizanstalt Suben, das eine Misshandlung eines Insassen durch Beamte zeigt.
, veröffentlicht die Zeitung in ihrer Mittwoch erscheinenden Ausgabe ein Video aus der Justizanstalt Suben, das eine Misshandlung eines Insassen durch Beamte zeigt.
Vier Beamte beobachten, wie ein Häftling von ihrem Kollegen gegen eine Wand geschmissen und mit einem Faustschlag verletzt wird. Die vier Kollegen griffen nicht ein und zeigten den Vorfall nicht an. Der Häftling erlitt Hämatome am Auge und hatte sieben Tage lang Schmerzen, wie ein Gutachter feststellte. Wie der Falter berichtet, war die Reaktion der Justiz äußerst milde. So wurde der Schläger mit nur 100 Euro Bußgeld sanktioniert.
Die vier Kollegen wurden von der Justiz bis heute nicht belangt, obwohl sie zur Anzeige des Vorfalls verpflichtet gewesen wären. Auch die mutmaßliche Verleumdung des Insassen nach der Tat wurde strafrechtlich nie untersucht. Der UN-Anti-Folter-Experte Manfred Nowak und amnesty international-Chef Heinz Patzelt kritisieren die "Verharmlosung von Übergriffen" seitens der Justiz.
Häftling war in Lebensgefahr
Der Falter veröffentlicht auch den Krankenbefund des in Stein verwahrlosten Insassen Wilhelm S.. Der Zustand des 74jährigen, so hält Anstaltsarzt Michael Karner fest, sei lebensgefährlich gewesen. So heißt es in dem Arztbericht, der Insasse habe "in den letzten beiden Nächten unter heftigen Schmerzen in beiden Beiden gelitten und starke Schweißausbrüche durchlebt".
Der Arzt versuchte zunächst die "Bandagen" abzunhemen, aber "teilweise war das Ablösen nicht möglich, da die Verbände mit der Haut verwachsen" waren. Als die Beine endlich freigelegt waren kamen "eitrige, hochgradig inflammierte Geschwüre am linken Unterschenkel im Sinne einer Blutvergiftung" zum Vorschein. Die Zehennägel seien seit "vielen Monaten, eher Jahren nicht mehr gekürzt" worden und mussten mit einer "elektrischen Gipsschere" geschnitten werden. Es liege eine "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht" vor.