Politik

Strasser dürfte im Mai mit Fußfessel heimgehen

Heute Redaktion
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Der wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft verurteilte Ernst Strasser wird wohl bald die Justizanstalt Simmering verlassen können. Der Ex-ÖVP-Politiker hatte elektronisch überwachten Hausarrest beantragt. Die Fußfessel dürfte genehmigt werden, Strasser gilt als Musterhäftling.

Der Verein Neustart wird die Prüfung zur Fußfessel durchführen. Der Bewährungshilfeverein muss kontrollieren, ob die Bedingungen dafür erfüllt werden. Im Wesentlichen müssen die Überwachung daheim und die Resozialisierung möglich sein. Nachdem Strasser sogar auf einen Job in der Beratungsfirma seiner Freundin verweisen kann, wird Neustart wohl grünes Licht geben. Dann fehlt nur noch der Sanktus der Anstaltsleitung, damit der frühere Innenminister und Europaparlamentarier nach Hause gehen kann.

Ganz frei wird Strasser freilich nicht sein. Träger von Fußfesseln müssen bestimmte Auflagen erfüllen. Gemeinsam mit den Bewährungshelfern müssen sie z.B. einen Wochenplan erstellen, dessen Einhaltung die Justizanstalt mittels elektronischer Überwachung nachvollziehen kann.
Ernst Strasser war im Oktober 2014 vom Obersten Gerichtshof in der Lobbying-Affäre wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Die Höchstrichter sahen es als erwiesen an, dass er sich als Delegationsleiter der Volkspartei im EU-Parlament für die Einflussnahme auf die Gesetzgebung hätte kaufen lassen - gegen ein jährliches Honorar von 100.000 Euro.