Politik

Strasser fordert neue Ermittlungen vor Prozess

Heute Redaktion
Teilen

Der frühere EU-Abgeordnete und ÖVP-Politiker Ernst Strasser, der in der kommenden Woche wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor Gericht steht, will weitere Ermittlungen gegen jene "Sunday Times"-Journalisten beantragen, die Strasser im Vorjahr mittels Videofalle vorgeführt haben. Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft und das Bekanntwerden der Einstellung der Ermittlungen eine Woche vor Prozessbeginn nannte Strasser "außerordentlich merkwürdig".

Der frühere EU-Abgeordnete und ÖVP-Politiker steht, will weitere Ermittlungen gegen jene "Sunday Times"-Journalisten beantragen, die Strasser im Vorjahr mittels Videofalle vorgeführt haben. Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft und das Bekanntwerden der Einstellung der Ermittlungen eine Woche vor Prozessbeginn nannte Strasser "außerordentlich merkwürdig".

"Wir haben im September 2011 eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Murdoch-Journalisten eingebracht, weil in mehr als sechs Fällen verbotene Ton- und Bildaufnahmen gemacht wurden. Es ist inzwischen auch von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen in einem Verfahren in Linz zweifelsfrei festgestellt worden, dass die Aufnahmen, die von den Murdoch-Leuten im Internet auf YouTube gestellt worden sind, fälschlich und sinnwidrig zusammengefasst wurden", sagte Strasser.

"Nach allen Informationen, die wir haben, gibt es dazu seitens der Staatsanwaltschaft seit einem Jahr keine Ermittlungen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass das gerade jetzt vor Beginn des Prozesses bekannt wird."

Streit um die Videoaufnahmen

Strasser habe bisher auch keine Information über die Einstellung zugestellt bekommen, sondern über diese aus den Medien erfahren. Aus seiner Sicht sei es jedenfalls Usus, dass der Antragsteller über eine Einstellung informiert wird, bevor dies an die Öffentlichkeit geht. "Ich habe den Auftrag gegeben, einen Fortsetzungsantrag zu stellen und zu prüfen, ob eine Datenschutzverletzung vorliegt, sobald mein Anwalt die offizielle Begründung für die Einstellung kennt und uns diese zugegangen ist."

Bei den Aufnahmen der "Sunday Times"-Reporter handle es sich laut Strasser um "Aufnahmen, die aus unserer Sicht den Paragraf 120 Strafgesetz missachten, weil sie missbräuchlich und ohne Wissen gemacht worden sind, aber nicht nur das, sie wurden manipuliert, sinnentstellt und ins Netz gestellt".

Staatsanwaltschaft "außerordentlich merkwürdig"

Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft sei "außerordentlich merkwürdig" und "geradezu im Gegensatz" zu den Untersuchungsbehörden in Großbritannien. "In Großbritannien werden Murdoch, seine Organisation und die dafür verantwortlichen Mitarbeiter wegen ebensolcher Methoden von den Anklagebehörden verfolgt und angeklagt. Ich setze diesen Fortsetzungsantrag auch deshalb, weil ich nicht glaube, dass die österreichische Staatsanwaltschaft dazu da ist, solche Methoden der Murdoch-Gruppe in Österreich zu schützen", erklärte der ehemalige EU-Parlamentarier.

So ging Ernst Strasser in die Falle

Die beiden "Sunday Times"-Journalisten hatten sich Strasser gegenüber als Lobbyisten ausgegeben und im November 2010 mehrere Gespräche mit ihm geführt. Strasser ließ bei den verdeckt mitgeschnittenen Treffen die Bereitschaft durchblicken, für ein jährliches Honorar von 100.000 Euro die Gesetzgebung im Europäischen Parlament zu beeinflussen. Nach der Veröffentlichung der Videos musste Strasser Ende März 2011 zurücktreten.

Prozess startet am Montag

. Der Ex-Politiker behauptet allerdings, er habe durchschaut, dass ihm die beiden eine Falle stellen wollten, und habe "herausfinden wollen, was die wahren Hintergründe sind". Im Prozess will Strasser seine Unschuld beweisen.

Zum am Montag beginnenden Prozess hielt sich Strasser bedeckt. "Ich sage nichts dazu, was das laufende Verfahren betrifft. Ich werde meine Unterlagen und Informationen dem Richter und den Schöffen präsentieren, und ich vertraue voll auf die österreichische Gerichtsbarkeit." Ob er mit einem Freispruch rechnet? "Ich werde mich zu diesem Thema nicht äußern, sondern das ist Angelegenheit des Gerichts."