Wirtschaft

Strasser: Suche nach Häf'n geht los

Ex-Innenminister und Ex-EU-Mandatar Ernst Strasser wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Jetzt wird ausgeklügelt, wo er die Strafe absitzen soll.

Heute Redaktion
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Ex-Innenminister und Ex-EU-Mandatar Ernst Strasser wurde zu . Jetzt wird ausgeklügelt, wo er die Strafe absitzen soll.
Drei Jahre Haft für den ehemaligen Innenminister! Klaus Schwaighofer, Strafrechtsprofessor an der Uni Innsbruck, findet das Urteil gegen Strasser "etwas überzogen". Immerhin habe es fast nur Milderungsgründe gegeben, etwa den ordentlichen Lebenswandel, die Unbescholtenheit oder dass niemand zu Schaden gekommen sei. Vor diesem Hintergrund seien die drei Jahre außerordentlich hoch.

Die Strafvollzugsdirektion wird nach Vorliegen des schriftlichen OGH Urteils entscheiden, wo Strasser mindestens sechs Monate seiner Strafe absitzen wird. Laut Strafvollzugsgesetz kann der ehemalige Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament nach Verbüßung von sechs Monaten einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest einbringen.

Die Entscheidung, wo er einsitzen muss, gleicht einem taktischen Manöver:

Kloster oder ehemaliges Stift?

Strasser hat zwei Wohnsitze, Wien und Oberösterreich. In Wien steht die Justizanstalt Simmering mit offenen Wohngruppen für ihn bereit. Im Gerichtssprengel Wien wird die vorzeitige bedingte Entlassung allerdings nach der Strafhälfte äußerst selten gewährt.

In Oberösterreich käme die Justizanstalt Suben - ein ehemaliges Stift am Inn - in Betracht. Strasser könnte auch nach Garsten (OÖ) kommen - hier wurde ein Kloster in ein Gefängnis umgebaut.

Computer- und Handyverbot

Mitnehmen darf der ehemalige Innenminister persönliche Gegenstände, wie Fotos oder Erinnerungen an seine Familie. Auch persönliches Gewand, zB. Trainingsanzug ist erlaubt. Computer und Handy gelten im Knast als nicht erwünscht, es sei denn, Strasser macht den Computerführerschein.

Fußfessel: Einwilligung seiner Familie erforderlich

Es ist davon auszugehen, dass Strasser bei einem entsprechenden Antrag nach der Hälfte der Strafe bedingt entlassen wird. Um die Fußfessel zu erlangen und damit den Großteil seiner Freiheitsstrafe in Form des Hausarrests verbüßen zu können, müsste Strasser dem Gesetz nach über eine "geeignete Unterkunft" verfügen, einer "geeigneten Beschäftigung" nachgehen und ein Einkommen beziehen, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Außerdem wäre die schriftliche Einwilligung sämtlicher mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender Personen erforderlich. Die Kosten des überwachten Hausarrests hätte Strasser zu tragen.