Der frühere Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht im neu aufgerollten Prozess wegen Bestechlichkeit zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht erachtete es als erwiesen an, dass sich Strasser als ÖVP- Delegationsleiter im Europäischen Parlament zur entgeltlichen Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung bereit erklärt hatte. Strasser verließ den Gerichtssaal ohne Kommentar, sein Verteidiger ging in Berufung.
Der frühere Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht im .
Der Schöffensenat legte außerdem ausdrücklich fest, dass die Fußfessel für Ernst Strasser für die Hälfte der verhängten Strafe ausgeschlossen ist. Dieser Ausspruch ist vom Gesetz dann vorgesehen, wenn nach Ansicht des Gerichts die Anhaltung im elektronisch überwachten Hausarrest nicht ausreicht, um den Täter von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hieße das im konkreten Fall, dass Strasser jedenfalls 21 Monate absitzen muss, ehe er die Fußfessel beantragen kann. Verteidiger Thomas Kralik legte gegen das Urteil umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
"Kein strafbares Verhalten gesetzt"
Im Zuge des Schlussplädoyers hatte Strassers Verteidiger noch versucht, jegliches strafbares Verhalten von ihm zu weisen. Ernst Strasser habe "nie im Leben vorgehabt, sich in die EU-Gesetzgebung einzumischen", auch wenn er den als Lobbyisten getarnten Journalisten etwas anderes vorgemacht habe, so Kralik. Strasser habe "kein strafbares Verhalten gesetzt" und sei freizusprechen. Ernst Strasser sei stets ein "hochdemokratischer Mensch" gewesen, "der sich immer für die Republik eingesetzt hat."
Videopanne im Prozess
Im zweiten Prozess gegen Strasser wegen Bestechlichkeit hätten Donnerstagnachmittag eigentlich noch jene beiden britischen Journalisten als Zeugen befragt werden sollen, die ihn in die Falle gelockt hatten. Massive Tonprobleme führten allerdings dazu, dass Richterin Helene Gnida die Befragung abbrach. Die Panne passierte trotz monatelanger Organisation und mehrtägiger Vorbereitung. Ihre Angaben aus der letzten Befragung wurden danach verlesen.
Strasser "bekannt für schlechtes Benehmen"
In einer der wenigen halbwegs verständlichen Passagen hatte Newell erklärt, man sei bei der Recherche auf Strasser gekommen, weil angedeutet worden sei, dass sich dieser nicht anständig benehme und auch kommerzielle Interessen habe.
Die beiden Journalisten Claire Newell und Jonathan Calvert hatten - als Lobbyisten getarnt - Strasser vor Gericht gebracht, weil sie heimlich Gespräche mit dem damaligen EU-Mandatar aufnahmen, bei denen er sich bereit erklärt haben soll, für 100.000 Euro Jahreshonorar Einfluss auf die EU-Gesetzgebung zu nehmen.
2013 wurde Strasser deswegen auch wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil aber vergangenen November auf, weil nicht klar genug herausgearbeitet worden sei, dass Strasser das Geld für die Beeinflussung einer konkreten EU-Richtlinie - und nicht der EU-Gesetzgebung allgemein - verlangt hat.
Schöffensenat sah "Schutzbehauptung"
Jetzt endete der neuerliche Prozess wieder mit einer - etwas niedrigeren - Haftstrafe. Strassers Verantwortung, er habe gedacht, bei den "Lobbyisten" handle es sich um Agenten, wertete der Senat als "Schutzbehauptung".
Der Senat habe aufgrund der Vorgaben des OGH im neuerlichen Prozess ganz genau herausarbeiten müssen, welche Richtlinien der Angeklagte vor Augen hatte. Konkrete "Ausführungshandlungen" bzw. Beeinflussung ortete der Senat bei einer Richtlinie zur Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten, der Elektroschrottrichtlinie sowie einer Richtlinie zu genetisch verändertem Saatgut.
Nicht verurteilt wurde Strasser im Hinblick auf eine Anlegerschutzrichtlinie. Zwar habe Strasser mehrere Akte gesetzt, um seine ÖVP-Kollegen zu beeinflussen, und es sei eindeutig, dass seine Interventionen etwa bei Othmar Karas ausschließlich in Verbindung mit seiner Forderung standen, jedoch gebe es keinen Beweis, dass Strasser bereits beim Treffen am 3. Dezember 2010 diese Richtlinie überhaupt kannte.