Politik

Strasser-Urteil für Strafrechtsvorstand zu brutal

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:06

In zwei Monaten will Richter Georg Olschak sein schriftliches Urteil in der Causa Ernst Strasser vorlegen. Wie der Vorsitzende jenes Schöffensenats, der den ehemaligen Innenminister und EU-Parlamentarier am Dienstag wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt hat erklärte, ist spätestens Ende März mit der Zustellung des ausgefertigten Urteils zu rechnen. Damit könnte die Causa Mitte Mai beim Obersten Gerichtshof (OGH) landen, der dann seinerseits eine Entscheidung fällt.

Für den Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Uni Innsbruck, Klaus Schwaighofer, ist das Urteil im Strasser-Prozess "eindeutig zu hart". Wie auch sein Wiener Kollege Helmut Fuchs sieht Schwaighofer die Gefahr eines "Prominenten-Malus" vor Gericht.

Von Politikern erwarte man sich offenbar besonders hohe Maßstäbe und wenn es zu Verstößen komme, dann setze es besonders drastische Sanktionen, so Schwaighofer gegenüber der APA: "Da passt wahrscheinlich die Relation nicht ganz."

Die ÖVP gibt zum Urteil kein Statement ab - und schweigt geschlossen. Strasser sei nicht mehr Parteimitglied, wird lediglich einhellig betont. Genau darüber herrschen bei Strasser und der ÖVP aber allem Anschein nach unterschiedliche Ansichten. Strassers Parteimitgliedschaft hat sich offenbar auf eine Art erübrigt, die die Parteistatuten gar nicht kennen - und auch das nur nach Dafürhalten der Bundespartei: Strasser selbst sieht sich offenbar noch immer als eine Art Mitglied, denn einen anderslautenden „Brief“ der ÖVP hat er nie bekommen.

Urteil frühestens im Sommer fix

In zwei Monaten will Richter Georg Olschak sein schriftliches Urteil in der . Spätestens Ende März ist mit der Zustellung des ausgefertigten Urteils zu rechnen. Damit könnte die Causa Mitte Mai beim Obersten Gerichtshof (OGH) landen, der dann seinerseits eine Entscheidung fällt.

Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils hat Strassers Verteidiger Thomas Kralik vier Wochen Zeit, um seine Rechtsmittel auszuführen. Kralik hat gegen den Schuldspruch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafhöhe angemeldet. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) hat danach noch allenfalls Gelegenheit zu einer Gegenäußerung.

Was macht Korruptionsstaatsanwaltschaft?

Ob die WKStA selbstständig ein Rechtsmittel ergreift und eine höhere Strafe für Strasser fordert oder das Urteil des Erstgerichts akzeptiert, ist noch offen. "Wir haben uns diesbezüglich noch nicht entschieden. Ob die Strafe angemessen ist, ist noch Gegenstand interner Diskussionen", erklärte Behördensprecherin Eva Habicher.

Die WKStA hat ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung drei Tage Zeit, allenfalls Strafberufung anzumelden, falls sie zur Überzeugung gelangt, dass Strasser zu mild oder zu streng bestraft wurde. Die Frist läuft somit formal am Freitagnachmittag ab.

Endgültiger Entscheid noch 2013

Falls das bzw. die Rechtsmittel tatsächlich im Mai dem OGH vorliegen sollten, ist davon auszugehen, dass das Höchstgericht auf jeden Fall noch 2013 einen Termin für einen öffentlichen Gerichtstag ausschreiben und damit noch in diesem Jahr entscheiden wird, ob Strasser seine vierjährige Freiheitsstrafe antreten muss.

Sollte das Ersturteil bestätigt werden, würde der ehemalige Innenminister in zeitnahem Abstand eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Falls er keine gravierenden Gründe für einen Strafaufschub geltend machen könnte oder bis dahin nicht vollzugsuntauglich wäre, müsste er zumindest zwei Jahre im Gefängnis absitzen. Erst nach der Strafhälfte könnte Strasser eine Fußfessel bzw. seine vorzeitige bedingte Entlassung beantragen, wobei er keine Garantie hätte, dass ihm letztere gewährt wird.

Bei der Entlassung nach der Strafhälfte sind explizit generalpräventive Erwägungen zu berücksichtigen. Gerade solche hatte Richter Olschak in der Urteilsbegründung für die bei einem Strafrahmen von bis zu sieben Jahren durchaus harte Strafe ins Treffen geführt.

10 Jahre wären möglich gewesen

Dabei hatte Strasser noch Glück, dass der Senat beim Strafrahmen die englischen und nicht die heimischen Bestimmungen für Bestechlichkeit heranzuziehen hatte. Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) sieht für korrupte Beamte nämlich bis zu zehn Jahre Haft vor.

Strasser war in seiner Funktion als damaliger EU-Parlamentarier jedoch als Gemeinschaftsbeamter anzusehen, sodass bei seinen Treffen mit den britischen Enthüllungs-Journalisten, die ihm laut nicht rechtskräftigem Urteil am 11. November 2010 in Brüssel und am 3. Dezember 2010 in London die Zusicherung der entgeltlichen Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung entlockt hatten, die belgischen sowie die englischen Bestimmungen zum Tragen kamen. In Belgien drohen korrupten Amtsträgern für die pflichtwidrige Vornahme von Amtsgeschäften bis zu fünf, in Großbritannien bis zu sieben Jahren Haft.

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