Digital

Netflix und Co. verletzen EU-Datenschutz-Regeln

Ein Test von Noyb zeigt strukturelle DSGVO-Verstöße bei den meisten Streaming-Diensten. Es wurden Beschwerden eingereicht.
Heute Redaktion
13.09.2021, 18:24

Nach der neuen Allgemeinen Datenschutzverordnung ("DSGVO") hat jeder ein sogenanntes "Recht auf Auskunft". Man kann also von Unternehmen eine Kopie aller Rohdaten einfordern, die gespeichert sind, sowie zusätzliche Informationen zu den Quellen und Empfängern der Daten, dem Zweck, zu dem die Daten verarbeitet werden, oder Informationen zu den Ländern, in denen die Daten gespeichert sind und wie lange sie gespeichert werden.

Die Non-Profit-Organisation Noyb hat das Gesetz und acht Online-Streaming-Dienste aus acht Ländern auf die Probe gestellt – aber kein Service ist dem Antrag vollständig nachgekommen. Alle großen Anbieter haben sogar "strukturell" gegen das Gesetz verstoßen, sagt Max Schrems, Geschäftsführer von Noyb.

Während viele kleinere Unternehmen manuell auf DSGVO-Anfragen reagieren, entwickelten größere Dienste wie YouTube, Apple, Spotify oder Amazon automatisierte Systeme, die die relevanten Informationen angeblich bereitstellen. Bei einem Test stellte keines dieser Systeme alle relevanten Daten zur Verfügung.

Österreichischer Anbieter am besten

Der kleine Anbieter von österreichischen Filmen "Flimmit" kam noch am besten weg. Die manuelle Beantwortung war umfangreich und verständlich – nur detaillierte Informationen zu möglichen Empfängern fehlten.

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Während alle anderen Streaming-Dienste zumindest auf die Anfrage der Benutzer nach Auskunft über ihre Daten antworteten, ignorierten der britische Sport-Streaming-Dienst DAZN und der deutsche Musikstreaming-Dienst SoundCloud die Nachricht.

Die restlichen Streaming-Dienste stellten zumindest einige Rohdaten bereit. Bei diesen Antworten fehlten jedoch Hintergrundinformationen wie Datenquellen.

Noyb hat am Freitag bei der österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerden gegen acht Unternehmen eingereicht. Die österreichische Datenschutzbehörde muss mit den zuständigen Behörden in den Ländern der Hauptniederlassung der Streaming-Dienste zusammenarbeiten.

(red)