Österreich

Streit im Massagesalon endet mit 8 Monaten Haft

Heute Redaktion
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Bild: Archiv

Ein 47-jähriger St. Pöltner war im November in einem Wiener Massagesalon handgreiflich geworden, weil er für sein Geld keinen Sex bekam. Jetzt muss er für acht Monate unbedingt ins Gefängnis.

Am 8. November 2012 war der Mann das erste Mal aus St. Pölten nach Wien gereist, nachdem er in einem Zeitungsinserat auf das auf Asia-Massagen spezialisierte Institut aufmerksam geworden war. Neben der Massage hatte er gegen 50 Euro auch sexuelle Dienste in Anspruch genommen und war dabei voll auf seine Rechnung gekommen. Am nächsten Tag pendelte er daher wieder nach Wien. Doch diesmal verlangte die diensthabende Masseurin 80 Euro.

Daraufhin zog der Niederösterreicher das Inserat aus der Tasche, dank der er auf das Studio aufmerksam geworden war, und schrie: "Schau, da steht 50 Euro!" Die Masseurin beharrte jedoch auf dem von ihr genannten Preis.

"Da hab' ich ihr ane owe g'haut"

Da wurde der Mann, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits bis auf die Unterwäsche entkleidet hatte, rabiat. Er sei doch "nicht deppert", erzählte er nun der Richterin: "In der Zeitung ist gestanden, sie macht's auch um 50 Euro." Die Masseurin habe aber nur mehr herumgeschrien, "da hab' ich ihr ane owe g'haut, dass sie sich beruhigt".

"Sex muss sein!"

Die von Hilfeschreien alarmierte Chefin soll der spärlich bekleidete Kunde mit einem Wasserkocher und einem Aschenbecher beworfen haben. Auch ein Küchenmesser soll er geschwungen haben. "Sex muss sein", brüllte er, wie ein zweiter anwesender Kunde hörte, der sich vorsorglich in dem Zimmer, in dem er sich befand, einsperrte. "Er war wie von allen Sinnen verlassen", beschrieb die Chefin des Salons im Zeugenstand den 47-Jährigen. Schließlich hatte der Kunde die beiden Frauen zu Boden geworfen. "Weil ich narrisch wurde, hab' ich beide Mädchen zu Boden geworfen", gestand der Angeklagte kleinlaut.

Die Behauptung der Chefin, in ihrem Laden gebe es keinen Sex, wurde während der Hauptverhandlung widerlegt: Ein Polizist hatte sich als verdeckter Ermittler in den Salon begeben, um die Angaben des Angeklagten zu überprüfen. Tatsächlich wurden dem Beamten dort gegen Voraus-Zahlung geschlechtliche Handlungen avisiert.

Mit dem Urteil war der Mann einverstanden. Sein Verteidiger empfahl ihm, bei allfälligen zukünftigen Besuchen "an diesen einschlägigen Adressen nicht mehr auszuzucken".