Begleitung nicht erlaubt

Streit in Wahllokal: Pärchen verzichtet auf Stimmabgabe

In einem Wahllokal in Amstetten soll es am Sonntag zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Ein Pärchen entschied sich kurzerhand, nicht zu wählen.

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Streit in Wahllokal: Pärchen verzichtet auf Stimmabgabe
Die Nationalratswahl in Österreich ist geschlagen (Archivfoto)
Getty Images/iStockphoto

Ein Vorfall in einem niederösterreichischen Wahllokal sorgt derzeit für Furore auf Social Media. Demnach soll ein älteres Pärchen aus Amstetten am Sonntag auf ihr Wahlrecht verzichtet haben. Der Grund: Der Gattin sei es nicht erlaubt worden, ihren beeinträchtigten Mann (stark sehbehindert) mit in die Wahlkabine zu begleiten.

In den sozialen Medien herrscht großes Unverständnis. "Kann mir jemand bitte erklären, warum ein geistig vollständig gesunder Mensch nicht entscheiden kann, dass ihn seine Ehefrau oder eine Person seines Vertrauens in die Wahlkabine begleitet? Mich persönlich regt das gerade extrem auf", schreibt eine Facebook-Userin, die dem Vorfall einen Beitrag widmete.

Obwohl die Stimmabgabe unter Einhaltung strenger Regeln stattfindet – unter anderem muss die Wahl persönlich und geheim erfolgen – gibt es in einigen Fällen sehr wohl Ausnahmen.

Unterstützung bei Stimmabgabe möglich

Laut dem Bundesministerium für Inneres kann es sehr wohl zu einer Unterstützung durch einen Begleiter kommen. So heißt es auf der Online-Plattform Österreichs dazu: "Körperbehinderte, sinnesbehinderte oder kognitiv behinderte Menschen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann, ist es gestattet, sich bei der Stimmabgabe von einer Person, die sie selbst auswählen können, unterstützen zu lassen."

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Betroffene müssen allerdings in der Lage sein, die Begleitperson gegenüber der Wahlleiterin zu bestätigen. "Im Zweifelsfall ist über die Zulassung einer Begleitperson durch entsprechende Abstimmung in der örtlichen Wahlbehörde zu entscheiden und hierüber ein entsprechender Vermerk in der Niederschrift vorzunehmen."

Sprengel-Wahlleiterin: "Sie hätte ihren Mann unterstützen dürfen"

Laut dem Bundesministerium "können blinde oder schwer sehbehinderte Wähler mit Stimmzettelschablonen auch ohne fremde Hilfe den Stimmzettel ausfüllen. Alle Wahlbehörden verfügen in ausreichender Zahl über solche Schablonen."

"Heute" nahm mit der Sprengel-Wahlleiterin in Amstetten Kontakt auf. Ihren Angaben zufolge wäre es sehr wohl möglich gewesen, dass die Dame ihren Mann begleitet. "Wir wollten vorher allerdings abklären, wie wir das schriftlich vermerken. Daraufhin war die Dame gleich sehr verärgert und hat das Wahllokal verlassen. Leider haben wir einfach nicht die Zeit bekommen. Sie hätte natürlich die Möglichkeit bekommen, ihren Mann zu unterstützen. Auch Schablonen waren vor Ort", so die Leiterin gegenüber "Heute".

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    Auf den Punkt gebracht

    • In einem Wahllokal in Amstetten kam es zu einem Vorfall, bei dem ein älteres Pärchen auf die Stimmabgabe verzichtete, weil der sehbehinderten Gattin nicht erlaubt wurde, ihren Mann in die Wahlkabine zu begleiten
    • Dies sorgte für großes Unverständnis in den sozialen Medien, obwohl es laut Bundesministerium für Inneres unter bestimmten Umständen erlaubt ist, eine Begleitperson mitzunehmen
    red
    Akt.