150 Wohnungseigentümer der Wiener "Triiiple"-Hochhäuser am Donaukanal (Wien-Landstraße) brachten Klage gegen den Immo-Konzern Soravia ein. Den Bewohnern wurde nun in erster Instanz Recht gegeben.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Kälte- und Wärmeversorgung der Häuser. Beim Verkauf der Wohnungen war noch ein Anschluss an das Wiener Fernwärmenetz vorgesehen gewesen, der den Käufern auch vertraglich zugesichert wurde. Doch der Bauträger entschied sich eigenmächtig um, schloss Wärme- und Kälteversorgungsverträge mit der zu Soravia gehörenden "SEM Anlagen GmbH" ab. Diese errichtete eine Flusswärmepumpe, die das Wasser des Donaukanals nutzt. Mit den Wohnungskäufern war diese einseitige Vertragsänderung nicht abgesprochen, von der Errichtung der Anlage im Keller der "Triiiple"-Türme erfuhren sie erst aus den Medien.
Bei der Heizkosten-Abrechnung gab es dann ein böses Erwachen – die Bewohner zahlten deutlich mehr als erwartet. Vor Gericht ging es außerdem um die Frage, ob der Bauherr mit der Wärme- und Kältepumpe der "Triiiple"-Türme auch das Nachbargebäude "Austro Tower" versorgen darf. Die Wohnungsbesitzer waren auch in diesem Punkt nicht gefragt worden.
Das war rechtswidrig, entschied nun das Landesgerichts für Zivilrechtssachen. Der Bauträger hätte ihre Zustimmung zur Versorgung eines weiteren Hochhauses aus der "Triiiple"-Wärmepumpe einholen müssen. Wird das Urteil rechtskräftig, könnte dem "Austro Tower" die Kälte- und Wärmeversorgung abgedreht werden.
"Unsere Mandanten sind unverändert bereit, die bislang erfolglos gebliebenen Vergleichsgespräche konstruktiv fortzusetzen", so die Anwälte Christian Kirner und Florian Knaipp. Da sich die Wohnungseigentümer abseits von der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Leitungsrechten auch gegen die Wärme- und Kälteverträge rechtlich zur Wehr setzen wollen, wurden die Anwälte bereits beauftragt, weitere Klagen vorzubereiten.