Österreich

Streit um feschen Kollegen eskalierte in Tiefgarage

Weil sich zwei Frauen in den gleichen Mitarbeiter verschaut haben sollen, kam es zu einer Auseinandersetzung. Am Montag kam es zur Verhandlung.

Heute Redaktion
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Am Montag stand eine 21-jähriger Supermarkt-Angestellte in Wien vor Gericht, weil sie ihre Kollegin (30) getreten haben soll. Ein Streit um einen attraktiven Kollegen soll der Auseinandersetzung vorausgegangen sein. Die 30-Jährige gab an, durch die Attacke eine Kniescheibenluxation erlitten zu haben.

Dabei soll die Beziehung der beiden Frauen zunächst eine enge, freundschaftliche gewesen sein. Das änderte sich, als sich herausstellte, dass beide Frauen Gefallen am durchtrainierten Kollegen gefunden hatten.

Die 30-Jährige soll in ihrer Funktion als Filialleiterin-Stellvertreterin die jüngere Kollegin zur Rede gestellt haben. Die junge Frau gab vor Gericht an, dass ihre Vorgesetzte ihr verboten habe dem Kollegen zu schreiben.

Eskalation in der Tiefgarage

Am 20. April diesen Jahres kam es dann zu jenem Zwischenfall in der Tiefgarage, der zur montägigen Verhandlung geführt hat. Die 21-Jährige und der Kollege sollen sich gemeinsam in die Garage begeben haben um mit seinem Auto die Heimreise anzutreten. Plötzlich sei die 30-Jährige angelaufen gekommen, um sich ins Auto zu setzen. "Sie wollte zu ihm auf den Sch0ß", wird die 21-Jährige in einer Agenturmeldung zitiert.

Da habe sie ihre Hand ergriffen, um sie wegzuziehen. Wie die Kontrahentin zu Sturz gekommen ist, weiß sie nicht. "Ich habe sie nicht angefasst", sagte die Angeklagte. Anders schildert die 30-Jährige den Vorfall. Die 21-Jährige soll sie "gepackt, hergezogen und getreten" haben. Trotz zahlreicher Zeugen konnte dies niemand bestätigen.

Weil der Gerichtsmediziner zudem feststellte, dass die 30-Jährige an einer angeborenen Hochstellung beider Kniescheiben leide und schon eine geringe Fehlbelastung ausreiche um gravierende Folgen herbeizuführen, wurde die 21-Jährige rechtskräftig freigesprochen.

Es gebe kein Substrat für eine Verurteilung, so Richter Andreas Hautz, der es zudem für "unlogisch" befand, dass die 21-Jährige "wie eine Furie auf die andere Frau losgehen sollte".

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