Österreich

Streit um Geld: Pensionist schießt Mann in den Arm

Heute Redaktion
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Der Angeklagte beim Prozess am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt.
Der Angeklagte beim Prozess am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt.
Bild: Daniel Schreiner

Wegen versuchten Mordes ist ein 47-Jähriger am Dienstag in Wr. Neustadt vor Gericht gestanden. Er soll im Streit um Geld seinen Kontrahenten (34) angeschossen haben.

Prozessstart in Wr. Neustadt: Ein Pensionist soll im Jänner im Zuge eines Streits um Geld für Tischlerarbeiten einen 34-Jährigen angeschossen und schwer verletzt haben. Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt. Erst am 7. November soll das Opfer, das laut Richterin Birgit Borns nochmals operiert werden musste, befragt werden.

Die weiteren Vorwürfe zu dem Vorfall lauten auf Gefährdung der körperlichen Sicherheit und gefährliche Drohung. Zudem besaß der Angeklagte kein waffenrechtliches Dokument für den Revolver. Er bekannte sich eingangs nicht schuldig und verwies vielmehr darauf, Angst vor dem tobenden 34-Jährigen gehabt zu haben.

Heftiges Streitgespräch in Werkstatt

Die Staatsanwältin führte aus, dass das spätere Opfer an jenem Winterabend zu der Werkstatt gefahren war. Während die Lebensgefährtin im Auto wartete, ließ der Angeklagte den Mann ein, und es kam zu einem heftigen Streitgespräch. Um den 34-Jährigen zum Gehen zu veranlassen, habe der Beschuldigte einen Revolver aus der Lade genommen und an ihm vorbeigeschossen und ihn anschließend aus der Hütte gedrängt.

Als der 34-Jährige dann von außen mit der Faust gegen die Tür boxte, konnte der "aufgebrachte" Angeklagte ihn durch die montierte Videokamera sehen. Er habe also dessen genaue Position gekannt, als er auf den oberen rechten Bereich der Tür in Kopfhöhe zielte und schoss, betonte die Anklägerin. Das Projektil durchschlug Türblatt sowie Glaselement und blieb im Unterarm des Opfers in der Elle stecken.

Tat vorsätzlich oder fahrlässig?

Es gehe um das Leben seines Mandanten, Vater von drei minderjährigen Buben, appellierte Rechtsanwalt Ernst Goldsteiner eingangs an die Geschworenen. Die Laienrichter müssten sich damit auseinanderzusetzen, ob die Tat vorsätzlich oder ob es schwere oder fahrlässige Körperverletzung war - was einen "kolossalen Unterschied" bei der Strafhöhe ausmache, erklärte der Verteidiger. Im Zweifel müsse für den Angeklagten entschieden werden.

Sein Mandant hätte noch eine Bezahlung durch den 34-Jährigen zu erwarten gehabt. Daran habe dieser jedoch überhaupt nicht gedacht, als er ihn an jenem Abend in der einsam gelegenen Werkstatt besuchte, sondern seinerseits Forderungen erhoben, getobt und gedroht, die Hütte anzuzünden. Es sei dunkel gewesen, die Örtlichkeit einsam gelegen - sein Mandant, gelernter Schlosser mit gutem Leumund, habe einfach Angst vor dem aggressiven Geschäftspartner mit offenbar krimineller Vergangenheit gehabt. Dieser habe nämlich von draußen versucht, die über der Tür angebrachte Kamera herunterzureißen. Um das zu verhindern, habe sein Mandant gezielt auf dessen - erhobenen - Unterarm geschossen. Hätte der 47-Jährige den Mann töten wollen, hätte er nur geradeaus schießen müssen, meinte der Anwalt. (wes)

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