Österreich

Streit um Hitler-Haus wird Fall für Straßburg

Heute Redaktion
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Die Republik will die Besitzerin des Geburtshauses von Adolf Hitler enteignen. Die wehrt sich und zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Der Rechtsstreit um das Geburtshaus von Adolf Hitler zwischen der Republik Österreich und der Besitzerin Gerlinde P. geht weiter. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Sommer entschieden, dass die Enteignung der Besitzerin rechtmäßig sei.

Doch diese will das Urteil nicht anerkennen und zieht nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. "Sie hat nichts zu verlieren, ihr wurde alles weggenommen", sagt Anwalt Gerhard Lebitsch über seine Mandantin Gerlinde P. gegenüber der Tageszeitung "Kurier".

Entschädigung zu gering

Auch die festgelegte Entschädigungssumme – nämlich 310.000 Euro – wolle man nicht akzeptieren, das ist der Besitzerin zu wenig.

Der vom Innenministerium angekündigte Architektenwettbewerb zur von der Historikerkommission vorgeschlagenen "tief greifenden architektonischen Umgestaltung" des Gebäudes liegt unterdessen auf Eis, berichtet der "Kurier". Man konzentriere sich auf die Höhe der Entschädigung, so ein Ministeriumssprecher. (red)