Wirtschaft

Streit um Negativzins jetzt von OGH entschieden

Müssen Banken ihren Kreditnehmern Zinsen zahlen, wenn der Zinssatz ins Negative rutscht? Ein neues Urteil des OGH klärt auf, was dann passiert.

Heute Redaktion
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Die Refernzzinssätze Euribor als auch Libor sind derzeit negativ.
Die Refernzzinssätze Euribor als auch Libor sind derzeit negativ.
Bild: Fotolia

Referenzzinssätzen wie Euribor und Libor bilden häufig die Grundlage für die Zinsberechnung bei Fremdwährungskrediten. Doch was passiert, wenn diese Referenzwerte ins Negative rutschen? Müssen Banken ihren Kreditnehmern nun Zinsen zahlen?



Genau dazu gab es bislang keine Rechtsgrundlage in Österreich, die Banken versuchten sich mit Vertragsklauseln abzusichern.

Wie der ORF am Freitag berichtet, zog der Verein für Konsumenteninformation (VKI) für einen Kreditnehmer vor Gericht, der bezüglich seines Libor-gebunden Kredites von seiner Bank mitgeteilt bekam: Sollte der Sollzins negativ sein, wird es keine Zinszahlung an Kreditnehmer geben. Man würde den Zinssatz bei null Prozent einfrieren.

Prozess landete vor dem Obersten Gerichtshof

Das sei ungerecht gegenüber den Kunden, fand der VKI und wollte die damals noch rein hypothetische Situation vor Gericht geklärt wissen. Die Bank wurde auf Unterlassung nach § 28a KSchG verklagt. Der Prozess wurde über das Wiener Handelsgericht bis zum Obersten Gerichtshof getragen, der nun eine endgültige Entscheidung gefällt hat:

Nein, Banken müssen ihren Kreditnehmern keine Zinsen zahlen.

Laut Urteilserklärung des OGH seien sich Kunden und Banken bei Kreditabschluss im Klaren darüber, "dass der Kreditnehmer und nicht der Kreditgeber Zinsen zu zahlen hat. Der Kreditnehmer kann bestenfalls damit rechnen, keine Sollzinsen zahlen zu müssen."

Mittlerweile finden die umstrittenen Vertragsklauseln auch praktische Anwendung – sowohl Euribor als auch Libor sind aktuell negativ. (rcp)