Politik

Streit um Psychotest für Waffenbesitzer

Heute Redaktion
Teilen

Die EU-Kommission schlägt die Einschränkung des Waffenrechts im Lichte der jüngsten terroristischen Anschläge schon früher vor, als geplant. Heikle Punkte sehen die österreichischen Verhandlungsteilnehmer in der strittigen Frage zur Definition von Kriegsmaterial, den neuen Vorschlägen zur Kategorisierung von Waffen inklusive Spielzeug- oder Signalwaffen, und bei der Bestimmung, die medizinische Untersuchungen mit psychologischen Tests bei jeglichem Waffenerwerb vorsieht.

Österreich spreche sich ähnlich wie Deutschland, Finnland und die skandinavischen Länder dafür aus, nur bei Anhaltspunkten für eine psychologische Erkrankung Waffenkäufer einer psychologischen Untersuchung zu unterziehen, um den Aufwand im vertretbaren Rahmen zu halten.

Ressourcenüberlegungen stünden auch dem Ansinnen entgegen, alle Hersteller und Verkäufer zu Eintragung der produzierten und vertriebenen Waffen im zentralen Waffenregister zu verpflichten. Bereits jetzt könnten Waffenhändler klare Auskunft über ihren Bestand geben, bekräftigt die Wirtschaftskammer (WKO).

Gut geheißen wurde vom WKO-Vertreter aber das durch die Richtlinie angedachte Verbot des Versandhandels von Waffen durch Private.

Positive Signale zum Richtlinienvorschlag kommen von der SPÖ. Bundesrat Stefan Schennach (S/W) gab zu bedenken, zur Prävention von Verbrechen mit Schusswaffen seien obligatorische psychologische Untersuchungen durchaus sinnvoll. Die Aufnahme von halbautomatischen Waffen in die verbotene Kategorie A, Kriegsmaterial, sei ebenfalls umzusetzen.

EU-Kommission will Risiken beim Waffenerwerb minimieren

Ziel der Kommissionsinitiative ist es, die Vorschriften für Erwerb, Besitz und Einfuhr beziehungsweise Ausfuhr ziviler Schusswaffen zu verschärfen, um den unerlaubten Handel damit unionsweit besser und koordiniert zu bekämpfen. Notwendig sei es, ein hohes Maß an Sicherheit für die Bürger der EU zu gewährleisten, ohne das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Feuerwaffen zu behindern, argumentiert man in Brüssel.

EU-weit sollen deswegen einheitliche Standards zur Registrierung und Kennzeichnung von Waffen gelten, wobei auch Schreckschuss- , Spielzeug- und Signalwaffen umfasst sind. Ein hohes Risiko sieht die Kommission bei der Reaktivierung von deaktivierten Waffen, die sie deswegen in die Richtlinie mitaufgenommen wissen will. Weiters soll die Genehmigung des Waffenbesitzes laut Kommissionsplan auf fünf Jahre befristet und nur nach medizinischen Untersuchungen der AntragstellerInnen erteilt werden. Dazu heißt es aus dem Innenressort, formell bestünden in Österreich zwar unbefristete Genehmigungen, diese würden aber jedes fünfte Jahr überprüft, was Verwaltungsaufwand und vermehrte Kosten für die KundInnen erspare.

Insbesondere den Internethandel nimmt die Kommission hier ins Visier, da ihr zufolge Feuerwaffen zunehmend über das Internet verkauft werden, was Schennach mit Verweis auf jüngste Anschläge bestätigte. 

EU-Zeugenschutz fehlt rechtliche Grundlage

Enttäuscht wurden hingegen die Wiener Sozialdemokraten Stefan Schennach und Wolfgang Beer in ihrem Verlangen, den Zeugenschutz in der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung zu verankern. Ihr Appell bezog sich auf die behördliche Unterstützung zur Schaffung einer neuen Identität von Personen, die die Ergreifung von Terroristen ermöglichten. Auf EU-Ebene böten jedoch die Verträge keine Rechtsgrundlage dafür, heißt es aus dem Justizministerium. Entsprechende internationale Übereinkommen, beispielsweise im Europarat, sollten hier ausreichend internationale Hilfe bieten.