Zu den Kernpunkten der Regelung zählt etwa eine Flottengröße von 1.500 Fahrrädern, die ein Anbieter nicht überschreiten darf. Außerdem werden die Verleiher verpflichtet, beschädigte oder nicht ordnungsgemäß abgestellte Exemplare rasch zu entfernen.
Werktags beträgt diese Frist zwischen 6.00 und 18.00 Uhr vier Stunden, in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden höchstens zwölf Stunden. Bei Nichteinhaltung veranlasst die Stadt die Entfernung auf Kosten des Leihradunternehmens, zusätzlich wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt.
Kein Parken vor Kulturbauten
Nicht abgestellt werden dürfen die Fahrräder etwa auf Gehsteigen und „Plätzen vor Bauwerken und Einrichtungen, die von kultureller Bedeutung sind, außer in den dort aufgestellten Fahrradständern" sowie in öffentlichen Grünanlagen, wie es im Verordnungstext heißt.
Damit die Stadt weiß, wer wo wie viele Räder aufstellt, muss jedes einzelne Rad registriert werden. Dafür wird jedes Fahrzeug mit einem Nadellasergerät mit einer Nummer markiert. Das soll bereits in den kommenden Wochen passieren. (red)