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Stress als Unfall? Mann forderte 601.000 Euro

Heute Redaktion
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Unfall oder nicht? Mann bohrte Gasleitung an, erlitt Schlaganfall; kl. Foto: Anwalt
Unfall oder nicht? Mann bohrte Gasleitung an, erlitt Schlaganfall; kl. Foto: Anwalt
Bild: iStock, privat

Bei der Wohnungssanierung hatte ein 59-Jähriger eine Gasleitung angebohrt, wählte den Notruf, war derart im Stress, dass er einen Schlaganfall erlitt. Von seiner Versicherung forderte er 601.000 €, blitzte aber ab.

Aus Angst vor einer möglichen Gas-Explosion (nachdem er die Gasleitung angebohrt hatte) war ein sportlicher 59-jähriger Akademiker in einer derartigen Stresssituation, dass er einen schweren Schlaganfall erlitt. Er forderte von seiner privaten Unfallversicherung 601.000 Euro, bekam am Wiener Handelsgericht und auch in zweiter Instanz Recht.

OGH kippte Urteil

Jetzt ging der Fall zum Obersten Gerichtshof (OGH), dieser kippte das Urteil. Der mittlerweile über 60-Jährige bekommt nichts, muss der Versicherung aber knapp 77.000 € für Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. In Summe (mit dem eigenem Anwalt, Gutachter) muss er rund 177.000 € zahlen.

Die Begründung: Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkendes Ereignis, wodurch diese unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet; ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis liegt vor, wenn Kräfte auf den Körper einwirken, die außerhalb des Einflussbereichs des eigenen Körpers liegen. Werden äußere Ereignisse von der versicherten Person bloß sinnlich wahrgenommen, ohne dass jene sie unmittelbar körperlich beeinträchtigen, dann liegt kein Unfall vor, auch wenn dieses äußerlich bleibende Geschehen bei der versicherten Person innerkörperliche psychische Reaktionen (Stress- und Alarmreaktionen) auslöst, welche dann zu körperlichen organischen Schädigungen führen. Die Gefahren einer krankhafte Folgen auslösenden innerkörperlichen Stress- und Angstreaktion auf eine äußerlich bleibende (und sich auch nicht verwirklichende) Bedrohung der körperlichen Integrität sind in der Unfallversicherung nicht gedeckt.

Also kurzum: Das nicht toxische Gas führte zu keiner äußeren Verletzung, also ist es kein Unfall.

Das rät Badner Anwalt

Der Badner Anwalt Gottfried Forsthuber: "Die Entscheidung des OGH zeigt eindeutig, wie wichtig es ist, das Kleingedruckte zu lesen, genau nachzufragen und dem richtigen Berater zu vertrauen. Der Mann ist zu 100% invalid und bekommt deswegen trotzdem keinen einzigen Cent von seiner privaten Versicherung!"

(Lie)