Politik

Strom-Preise – Erlös-Begrenzung liegt bei 120 Euro

Mit 120 Euro pro Megawattstunde Strom werden die Erlöse für Stromproduzenten ab 1. Juni begrenzt.
Heute Redaktion
12.05.2023, 05:22
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Am Mittwoch präsentierte die Bundesregierung ein 4-Punkte-Minipaket gegen die Teuerung. Von Experten und Opposition folgte heftige Kritik. Eine Senkung der Preise in den Supermärkten ist nicht vorgesehen. Der Kanzler stellte indes ein 4-Punkte-Minipaket vor, "Heute" berichtete.

Preistransparenzberichte bei Lebensmitteln angekündigt

Ab 1. Juni soll es eine Gewinnabschöpfung bei den Energiepreisen ab dem Schwellenwert von 120 bzw. 160 Euro pro MWh. geben. Weiters soll die Preistransparenz bei Energiepreisen erhöht werden. Zudem kündigte die Regierung Preistransparenzberichte bei Lebensmitteln und eine Verschärfung beim Wettbewerbsrecht an. Die Bundesgebühren werden eingefroren.

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Mit 120 Euro pro Megawattstunde Strom werden die Erlöse für Stromproduzenten ab 1. Juni begrenzt. Wird der Strom von den Erzeugern teurer verkauft, schöpft der Staat darüber hinausgehende Beträge ab, erklärte der grüne Budget-Sprecher Schwarz.

Die Maßnahme ziele also nicht auf den Gewinn, sondern auf den Umsatz ab. Unternehmen, die weniger als 120 Euro verlangen, ersparen sich die Abgabe an den Staat. Ein neues Gesetz ist dafür nicht nötig, lediglich der Schwellenwert im geltenden Gesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom muss anpasst werden. Bisher wurden Erlöse über 140 Euro je Megawattstunde abgeschöpft.

Verbund-Chef: "Gewinnabschöpfung wirkt nicht inflationsdämpfend"

Von Experten kommt Kritik. Verbund-Chef Michael Strugl hält die Ankündigung der Regierung, die Gewinne der Energiekonzerne abzuschöpfen, nicht für zielführend. "Die Gewinnabschöpfung, das haben wir im Vorjahr schon gesagt, wirkt nicht inflationsdämpfend", sagte er. Bessere wäre es, den Strompreis temporär vom Gaspreis zu entkoppeln.