Österreich

Stromdieb? Polizei brach Tür auf, nahm Mieter mit

Heute Redaktion
13.09.2021, 20:37

Unsanftes Erwachen für Thomas B. in Stockerau: Die Feuerwehr brach die Türe auf, die Polizei schleppte ihn mit aufs Revier. Vorwurf: Der 32-Jährige soll Strom abgezapft haben.

„Wo ist da eine Verhältnismäßigkeit? Ich wurde zudem weder über meine Rechte aufgeklärt, kannte mich null aus worum es ging", erzählt Mieter Thomas B.

Was war passiert? Am Donnerstag klopfte es laut an der Türe des 32-Jährigen in Stockerau, der im Eventbereich tätige Thomas B. wankte schlaftrunken zur Tür und fragte: „Who are you, what do you want?" Doch die Exekutive machte laut Thomas B. kurzen Prozess, die Feuerwehr brach (in Beisein der Polizei) die Türe auf, die Exekutive nahm ihn mit auf die Inspektion.

"War noch im Halbschlaf"

„Ich arbeite im Event- und Logistikbereich, baue Showbühnen auf, da verwende ich fast nur Englisch, daher fragte ich im Halbschlaf automatisch auf Englisch. Ich kannte mich anfangs überhaupt nicht. Die Wohnung ist ein Loch und ich nutze sie unregelmässig als Schlafplatz und habe daher keinen Strom angemeldet. Ich bin der einzige Mieter am Stock, aber das Apartment ist eine günstige Schlagmöglichkeit, daher miete ich diese Wohnung seit mittlerweile 2013 ", so B.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Das sagt Polizei

Laut Exekutive soll der Mieter zuerst Strom vom Hausbesitzer, dann von der EVN gestohlen haben. „Wir haben laut geklopft, er antwortete nur kurz, dann war es still. In so einem Fall müssen wir sogar handeln, er könnte ja umgekippt sein oder zu Sturz gekommen sein. Die Feuerwehr öffnete im Beisein von Beamten die Türe. Laut Hausbesitzer ist an der Türe kein Schaden entstanden. Der Herr wurde behandelt wie ein rohes Ei, er hat am Revier immer einen Anwalt verlangt. Da haben wir ihm natürlich Telefonbuch und Telefon zur Verfügung gestellt. Nur: Einen Rechtsbeistand muss er sich selbst organisieren. Er wurde schließlich auf freiem Fuß angezeigt", stellt ein Sprecher klar. Für Thomas B. gilt die Unschuldsvermutung.

(Lie)