Wirtschaft

Stromkunden haben ab sofort ein Recht auf Ratenzahlung

Die Regulierungsbehörde E-Control spricht ein Machtwort. Ab sofort haben Stromkunden ein Recht darauf, Nachzahlungen in bis zu 18 Raten abzustottern.

Wolfgang Bartosch
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Strompreisschock! Saftige Nachzahlungen sprengen die Haushaltsbudgets
Strompreisschock! Saftige Nachzahlungen sprengen die Haushaltsbudgets
Getty Images/iStockphoto

"Viele Haushalte können die derzeitigen Erhöhungen ihrer Stromrechnungen und damit einhergehend oft hohe Nachzahlungen häufig nicht mehr auf einmal begleichen. Hier gibt es ab sofort eine Erleichterung – nämlich das Recht auf Ratenzahlungen, die bis zu 18 Monate dauern können", verkündete am Donnerstag E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch. Schon bisher war es zwar möglich, dass Konsumentinnen und Konsumenten mit ihrem Stromlieferanten oder Netzbetreiber eine Ratenzahlung vereinbaren konnten, neu ist jetzt aber das Recht darauf.

Keine Zusatzgebühren für Ratenzahlung erlaubt

Und so funktioniert’s: Der Wunsch auf Ratenzahlung kann dem Versorger formlos mitgeteilt werden. Der muss dann dem Kunden "das Angebot zur Ratenzahlung unverzüglich unterbreiten". Zusätzliche Kosten dürften dabei nicht anfallen. Was ebenfalls explizit in der "Ratenzahlungsverordnung" festgehalten ist: Bezahlt werden kann auch per Erlagschein und in bar.

Der Zeitrahmen ist ebenfalls genau fixiert: Ratenzahlungen sind laut dem Verordnungstext der E-Control "auf jeden Fall für zwölf Monate möglich". In besonderen Härtefällen müssen die Energieversorger zudem eine Zahlung über 18 Monate anbieten. Als Härtefall gilt, wenn die Nachzahlung "mindestens die Höhe von vier aktuellen monatlichen Teilzahlungsbeträgen erreicht". Wer plötzlich zu Geld kommt, kann die offene Rechnung sofort vorzeitig begleichen. Dabei dürfen ebenfalls keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Versorger müssen Kunden informieren

Und wenn man, weil’s etwa ein günstigeres Angebot gibt, zu einem neuen Anbieter wechselt? Kein Problem, selbst dann bleibt die Vereinbarung zur Ratenzahlung mit dem alten Versorger aufrecht und man muss nicht auf einen Schlag alles bezahlen. Was auch neu ist: Um Kunden zu informieren, müssen Netzbetreiber und Lieferanten auf jeder Jahresabrechung und Mahnung "deutlich erkennbar und verständlich auf das Recht, eine Ratenzahlung zu verlangen, hinweisen".

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