Scharfe Kritik an der von Frank Stronach bei Interviews verlangten Autorisierungs-Vereinbarung kommt vom Österreichischen Journalisten Club. "Dies verstößt eindeutig gegen die Grundregeln der Pressefreiheit, die blutig erkämpft wurden", sagte ÖJC-Präsident Fred Turnheim.
Scharfe Kritik an der von Frank Stronach bei Interviews verlangten Autorisierungs-Vereinbarung kommt vom Österreichischen Journalisten Club. "Dies verstößt eindeutig gegen die Grundregeln der Pressefreiheit, die blutig erkämpft wurden", sagte ÖJC-Präsident Fred Turnheim. Das Team Stronach wehrt sich.
Als Antwort auf den "Maulkorb des Herrn Stronach" plädiert Turnheim für einen Interview-Boykott gegen den Milliardär. "Der ÖJC ersucht alle Kolleginnen und Kollegen solange keine Interviews mit Herrn Stronach und seinen Parteigranden zu führen, bis dieser sein demokratiefeindliches Formular zurückzieht, das im Alltagsgeschäft in Österreich völlig unüblich ist", heißt es in einer Aussendung.
"Kein Interview mit Stronach"
Immerhin könne eine derartige Erklärung eine Unterlassungsklage zur Folge haben. "Da ist es doch gleich besser, kein Interview mit dem Herrn Stronach zu führen", so Turnheim.
Zur Diskussion rund um die Autorisierung von Stronach-Interviews ließ eine Reaktion des Team Stronachs nicht lange auf sich warten. "Die Autorisierung von Interviews ist international üblich und wir sehen auch keinerlei Grund dies zu ändern", heißt es ebenfalls in einer Aussendung.
"Vorwürfe sind haltlos"
"Die Vorwürfe hinsichtlich 'Zensur' sind aus unserer Sicht haltlos und werden - da wir uneingeschränkt zur Pressefreiheit stehen - zurückgewiesen. Wir verstehen aber, dass JournalistInnen dies so auffassen können und bedauern dies außerordentlich. Frank Stronach weiß, dass jeder Halbsatz Auswirkungen haben kann."
Für den Fall, dass die Autorisierung eines Interviews nicht gewährt wird, sei es aus Sicht des Team Stronach "auch international üblich, dies zu akzeptieren." Man bestehe weiter auf eine schriftliche Autorisierungserklärung.
"Augenauswischerei"
Der ÖJC sieht "die vorgelegte Adaptierung der bisherigen Erklärung nur als Augenauswischerei". In Österreich sei es üblich, dass Interviews im Printbereich autorisiert werden können. Das wird vor Beginn ausgemacht. Bisher habe dafür die Handschlagqualität gereicht. "Eine schriftliche Autorisierungerklärung zu verlangen, kann nur den Sinn haben, eine solche bei Gericht einzuklagen", meint der ÖJC.