Streit eskaliert

Student hinterlässt Google-Bewertung – nun droht Anwalt

Ein Grazer Student hinterließ einem Schwimmverein eine negative Google-Bewertung – dann eskalierte die Situation.
Justine Gull
08.04.2026, 14:55
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Eine schlechte Google-Bewertung kommt Grazer Student teuer zu stehen! Stefan* (Name von der Redaktion geändert) wollte sich noch vor dem Sommer einen Schwimmkurs sichern und buchte am 24. März bei einem Anbieter. Doch schnell kamen Zweifel auf: Kosten und Teilnehmerzahl waren für den 24-Jährigen nicht klar ersichtlich.

"Wenn der Kurs 240 Euro kostet, ist mir das einfach zu teuer", so der Grazer. Er schrieb dem Unternehmen sofort eine Nachfrage-Mail – doch darauf folgte zunächst keine Antwort.

Der Student tappte mehrere Tage im Dunkeln. Auch zwei weitere Mails sollen unbeantwortet geblieben sein – dann platzte ihm endgültig der Kragen. Stefan stornierte den Kurs und machte seinem Ärger nicht nur per Mail Luft: Unter einem falschen Namen hinterließ er auf Google eine Ein-Stern-Bewertung. "Das Team sollte dringend an seiner Erreichbarkeit arbeiten", schrieb er dort.

Frist um Bewertung zu löschen

Diesmal kam die Antwort prompt – und hatte es in sich! Der Inhaber verwies auf seine akademischen Titel und stellte klar, dass er innerhalb von zwei Werktagen niemandem antworten müsse. "Er meinte, wir seien noch in der Frist und ich würde die Zahlungsinfos ohnehin eine Woche vor Kursstart bekommen. Als Student solle ich ja wohl wissen, wie man so etwas im Internet herausfindet", schildert Stefan.

Besonders brisant: Der Student bekam eine klare Frist bis 1. April, um die Bewertung zu löschen – andernfalls würde sich ein Anwalt melden. "Für solche Frechheiten habe ich keine Zeit – die Konversation ist beendet", soll der Inhaber erklärt haben. Stefan ließ sich davon jedoch nicht einschüchtern und löschte die Bewertung nicht.

Anwalt meldet sich bei Stefan

Tatsächlich meldete sich daraufhin ein Anwalt. Dieser argumentierte, dass sein Mandant aufgrund seiner Arbeit nicht immer zeitnah antworten könne.

Zudem seien laut Anwalt alle Preise auf der Webseite ersichtlich gewesen – Stefans Nachfragen seien daher nicht nachvollziehbar und sogar "schikanös". Durch die Bewertung habe der Student angeblich unwahre Tatsachen verbreitet, die dem Ruf des Unternehmens schaden und den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen könnten. Sein Verhalten sei somit kreditschädigend gewesen.

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Die Forderung: Stefan solle die Bewertung bis 5. April löschen – andernfalls würden gerichtliche Schritte eingeleitet. Zusätzlich wurde er aufgefordert, innerhalb derselben Frist 120 Euro an den Anwalt zu überweisen.

Das sagt der Anwalt

"Heute" fragte beim Anwalt nach: Eine Mitarbeiterin von ihm soll bereits am 28.3 – also vier Tage nach der Anmeldung – Stefan bezüglich der Preise und der Teilnehmerzahl geantwortet haben. Zudem soll angeboten worden sein, dass er den Kurs storniert, worauf der Student mit seiner Frust-Mail antwortete.

Um die Situation nicht weiter eskalieren zu lassen, verzichtet der Inhaber auf rechtliche Schritte und auch die 120 Euro Anwaltskosten werden fallen gelassen. Und weiter: "Die Google-Bewertung darf auch – trotz unwahrer Tatsachenbehauptung, weiterhin stehen bleiben", so der Anwalt zu "Heute".

Stefan bleibt bei seiner Version: Er habe die Antwort der Mitarbeiterin nie erhalten, auch im Spamordner sei sie nicht gewesen.

{title && {title} } Gul, {title && {title} } Akt. 08.04.2026, 16:15, 08.04.2026, 14:55
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