Politik

Studenten bekommen 450.000 Euro Corona-Hilfe

Für Studenten in Geldnot gibt es einen neuen Notfalltopf, der vom Wissenschaftsministerium und der ÖH befüllt wird.

Heute Redaktion
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ÖH-Bundesvorsitzende Sabine Hanger und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP).
ÖH-Bundesvorsitzende Sabine Hanger und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP).
BKA/Andy Wenzel

Die Corona-Krise trifft auch Studenten. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und ÖH-Bundesvorsitzende Sabine Hanger stellen aus diesem Grund Finanzmittel zur Verfügung. Faßmann: "Es ist wichtig, gerade jetzt ein gemeinsames Zeichen zu setzen und gemeinsame Hilfe anzubieten." Hanger betont: "Wir dürfen gerade die Studierenden, die während der Corona-Krise finanziell in Not geraten sind, nicht im Stich lassen."

Deshalb richten das Wissenschaftsministerium und die ÖH für das Studienjahr 2020/21 den ersten Corona-Härtefonds ein, der mit insgesamt 450.000 Euro dotiert ist. 225.000 Euro davon stellt das Ministerium für Studierende in Not bereit, die Bundes-ÖH legt noch einmal denselben Betrag dazu. Antragstellerinnen und Antragsteller können maximal 800 Euro erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für die Förderung durch den neuen Corona-Härtefonds erfüllen.

Adäquater Studienerfolg und eine Notlage sind die Förderkriterien

Dafür müssen Studierende einen adäquaten Studienerfolg vorweisen können. Beantragt werden kann die Förderung aus dem neuen, gemeinsamen Corona-Härtefonds bei der ÖH-Bundesvertretung. Antragsberechtigt sind Studierende, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Das ist der Fall, wenn ihre monatlichen Ausgaben die monatlichen Einnahmen übersteigen und das nicht in ihrer Verantwortung liegt.

Im Studienjahr 2020/21 kann auch Studienförderung beantragt werden. Diese wurde in den vergangenen Monaten zusehends ausgeweitet. So wurde bereits im Frühjahr das Sommersemester 2020 studienförderrechtlich zum "neutralen Semester" erklärt, wodurch sich sämtliche relevante Fristen verlängern. Erst kürzlich wurde im Nationalrat die Anhebung der jährlichen Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro auf 15.000 Euro beschlossen, die rückwirkend für das Jahr 2020 geltend gemacht werden kann. Das Wissenschaftsministerium hat für die kommenden drei Jahre (bis 2024) 80 Millionen Euro zusätzlich für die Studienförderung eingeplant.

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    Pixabay/Heute
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