Wirtschaft

Studenten können Uni-Gebühren auch stunden

Heute Redaktion
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Die Universität Wien will ab Herbst wieder Studiengebühren von Nicht-EU-Bürgern und Langzeitstudenten einheben. Trotzdem muss man als Betroffener nicht unbedingt zahlen. Denn noch hat das Höchstgericht die Wiedereinführung der Gebühren noch nicht abgesegnet. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung können die Studenten die Gebühren stunden, erklärte Rektor Heinz Engl am Donnerstag in der Tageszeitung "Der Standard".

Die Universität Wien will ab Herbst wieder Studiengebühren von Nicht-EU-Bürgern und Langzeitstudenten einheben. Trotzdem muss man als Betroffener nicht unbedingt zahlen. Denn noch hat das Höchstgericht die Wiedereinführung der Gebühren noch nicht abgesegnet. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung können die Studenten die Gebühren stunden, erklärte Rektor Heinz Engl am Donnerstag in der Tageszeitung "Der Standard".

Nach Aufhebung der entsprechenden Regelungen durch den VfGH und der Uneinigkeit der Regierung in dieser Frage sind seit 1. März keine Studiengebühren mehr zu zahlen. Für das Wintersemester hat Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) die Unis unter Berufung auf ein Gutachten von Verfassungsexperte Heinz Mayer aufgerufen, autonom Studiengebühren einzuheben.

Höchstgericht muss klären

Der Senat der Uni Wien hat Ende April beschlossen, ab dem Wintersemester Gebühren einzuheben. Damit legt man es seitens der Uni bewusst auf die von der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) bereits angekündigten Klagen an und hofft auf eine Klärung der strittigen Frage durch das Höchstgericht. Da die Uni das Geld bis zur gerichtlichen Entscheidung ohnedies nicht verwenden könne, sondern rückstellen müsse, mache es keinen Unterschied, ob die Gebühren bezahlt oder gestundet würden, erklärte eine Sprecherin des Rektorats die Möglichkeit zur Stundung.

Zahlung ab 18. Juni

Die Uni sieht die Möglichkeit zur Stundung für jene Studierende, die selbst den Rechtsweg beschreiten wollen. Sonst empfiehlt die Uni allen zahlungspflichtigen Studenten den Studienbeitrag zunächst zu entrichten. Sollte sich der VfGH gegen die universitätsautonome Einhebung von Studienbeiträgen aussprechen, würde das Geld zurückerstattet. Mit Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist für das kommende Wintersemester (18. Juni 2012) sollen jedenfalls allen Studenten detaillierte Informationen zur Verfügung gestellt werden. Wer die Stundung in Anspruch nimmt, muss nur den ÖH-Beitrag bezahlen.

Massenklagen drohen

Weil bei Massenklagen von Studenten der Uni Wien hohe Verfahrenskosten drohen würden, hat der Senat seinen Beschluss laut Engl entsprechend angepasst. Demnach will die Uni "sollten wir verlieren, die Verordnung rückwirkend aufheben, und jeder Studierende bekommt das Geld zurück", so der Rektor.

ÖH kritisiert Stundungslösung

Kritik an der Möglichkeit zur Stundung der Gebühren kommt von der ÖH. "Da hat Rektor Engl die Rechnung ohne das Gesetz gemacht", so ÖH-Vorsitzende Janine Wulz (Grüne und Alternative StudentInnen, GRAS) unter Berufung auf das Universitätsgesetz in einer Aussendung. Dieses sehe vor, dass die Fortsetzungsmeldung zum Studium unwirksam ist, solange die allfälligen Studienbeiträge nicht eingelangt seien. "Rektor Engl fordert damit Studierende indirekt auf, das Risiko des Zulassungsverlusts einzugehen", warnen die Studentenvertreter. Dadurch würde die Nichtigkeit von Prüfungen bis hin zum Verlust der Zulassung des Studiums und Exmatrikulation drohen.