Österreich

Studenten mit Hammer erschlagen: Einweisung

Heute Redaktion
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Weil er einen Studenten im März 2015 mit einem Hammer erschlagen haben soll, stand am Donnerstag ein 33-jähriger Akademiker in Wien vor Gericht. Laut Sachverständigem ist der Angeklagte ein "kranker Mensch". Er wurde, nicht rechtskräftig, zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.

Weil er einen Studenten im März 2015 mit einem Hammer erschlagen haben soll, stand am Donnerstag ein 33-jähriger Akademiker in Wien vor Gericht. Laut Sachverständigem ist der Angeklagte ein "kranker Mensch". Er wurde, nicht rechtskräftig, zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. 

Die Tat passierte in einem Haus in Wien-Ottakring. Das Opfer, ein 28-jähriger Student aus Chemnitz wurde von dem ehemaligen Assistenten der TU Wien in seiner Wohnung aufgenommen. Im selben Haus wohnte die Freundin des späteren Opfers. Am 4. März verabschiedete sich der Student kurz von seiner Freundin, um sich zu duschen. In der Wohnung einen Stock darüber kam es jedoch zu einem tödlichen Streit.

Dieser soll sich darum gedreht haben, dass der Student trotz einer schriftlichen Kündigung nicht ausziehen wollte. Der dreifache Akademiker, der seit längerer Zeit wegen seiner Krankheit medikanentös behandelt wurde, griff zum Hamer schlug 15 Mal auf den Kopf des Studenten ein. Zwei Schläge wurden mit der spitzen Seite des Hammers geführt. Die Freundin hörte den Streit, eilte zu Hilfe, der Student war aber sofort tot.

Vor Gericht schwor der Angeklagte, dass er kein brutaler Mensch sei, was auch ein Sachverständiger bestätigte. Vielmehr sei er schwer krank. Wegen der hochgradigen paranoiden Schizophrenie und der medikamentösen Behandlung war der Akademiker deswegen nicht schuldfähig. Statt eines Mordes wurde deswegen die Einweisung verhandelt - sie wurde nicht rechtskräftig beschlossen.

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