Die Regierung arbeitet gerade an einer Reform des Universitätsgesetzes, ein entsprechender Entwurf soll bald in Begutachtung gehen, so die Austria Presse Agentur.
Das soll sich ändern:
➤ Studierende sollen künftig in belegten Fächern im Jahr mindestens 16 ECTS-Punkte erreichen müssen. Tun sie das nicht, erlischt die Zulassung zum Studium. Zur Einordnung: 16 ECTS sind auch die Mindestvoraussetzung für den Erhalt der Familienbeihilfe, 60 ECTS im Jahr entsprechen Mindeststudienzeit.
➤ Quasi als Gegenleistung sollen Studenten sich leichter beurlauben lassen können. Bisher kam das nur für schwangere oder schwerkranke Studenten infrage, künftig soll auch ohne Grund für zwei Semester eine Auszeit beantragt werden können. In dieser Zeit müssen keine Leistungen erbracht werden.
➤ Die "Cooling-off-Phase" nach den Studieneingangsprüfungen (erneute erlaubte Studienbelegung zwei Jahre nach negativem Aufnahmetest, Anmerkung) soll ebenfalls gestrichen werden.