Politik

Studienbeihilfe und ÖH-Wahl mit neuen Regeln

Heute Redaktion
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Das am 1. Oktober beginnende Studienjahr bringt für die Studenten Änderungen bei der Studienbeihilfe sowie neue Regeln bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft 2015. Außerdem werden Privatuni-Studenten ÖH-Mitglieder, und in Linz eröffnet eine neue Medizinische Fakultät.

Im Herbst könnten zudem Vorentscheidungen über neue Studienplatzbeschränkungen fallen.

Einkommensgrenzen gehen rauf

Das Maximaleinkommen, das parallel zur Studienbeihilfe bezogen werden darf, wird von 8.000 auf 10.000 Euro jährlich angehoben. Weitere Adaptierungen bei der Studienförderung betreffen Studenten mit Kind: Der Zuschlag pro zu betreuendem Kind wird von monatlich 60 auf 100 Euro und die Altersgrenze für den Stipendienbezug auf 35 Jahre bei Studienbeginn angehoben. Bei Studenten mit Geschwistern erhöht sich durch eine Anhebung der Absetzbeträge ebenfalls die Studienbeihilfe, die Einkommensgrenze für Ehepartner steigt von 3.700 auf 8.400 Euro pro Jahr. Außerdem soll die Förderung von Auslandsaufenthalten ab einem statt ab drei Monaten möglich sein.

Eine weitere Neuregelung sorgt dafür, dass die Studienbeihilfe nicht reduziert wird: Durch die seit Juli geltende wäre die Studienförderung automatisch gekürzt worden, da die Familienbeihilfe von der Studienbeihilfe abgezogen wird. Diese Reduktion wird nun ausgeschlossen.

Mehr ÖH-Wähler

Neuerungen gibt es auch bei der Ende Mai oder Anfang Juni 2015 stattfindenden ÖH-Wahl: Neben den Studenten an den Unis dürfen auch jene an den Fachhochschulen (FH), Pädagogischen Hochschulen (PH), Privatunis und der Donau-Uni Krems (DUK) mitwählen. Außerdem wird die Bundesvertretung (BV), das österreichweite Studentenparlament, wieder direkt gewählt und nicht über Entsendungen aus Uni-, FH- bzw. PH-Vertretungen bestimmt. Darüber hinaus wird die Briefwahl eingeführt, und auch Studenten aus Drittstaaten sind passiv wahlberechtigt. Die Zahl der Mandate in der derzeit 100 Personen umfassenden BV wird auf 55 gesenkt.

Neue Versicherung

Bereits ab dem Beginn des Studienjahrs sind außerdem die Privatuni-Studenten Mitglieder der ÖH. Für alle ÖH-Mitglieder hat die Studentenvertretung außerdem eine neue Versicherung abgeschlossen: Der Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz gilt nun auch während freiwilliger Famulaturen, Pflichtfamulaturen und sonstiger klinischer Praktika wie etwa dem neuen Klinisch-Praktischen Jahr im Medizinstudium. Außerdem kann ab einem Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Wochen der halbe Studienbeitrag an die versicherte Person rückerstattet werden. Im Wintersemester beträgt der Versicherungsbeitrag wie bisher 50 Cent, ab dem Sommersemester 70 Cent.

Studienplätze beschränkt

Auch auf politischer Ebene tut sich in diesem Studienjahr einiges: So steht etwa eine Evaluierung vieler auf dem Plan - jene für die Studienfelder Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaft laufen Ende 2015 aus. Bereits im heurigen Herbst will ÖVP-Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner außerdem den "Prototyp" eines Universitätsentwicklungsplans vorlegen. In einem solchen könnten weitere Studienrichtungen aufgeführt werden, für die Platzbeschränkungen möglich sind.

Angekündigt ist außerdem eine Novelle des Universitätsgesetzes (UG). Darin sollen zwar primär redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden - Mitterlehner deutete zuletzt aber auch mögliche organisatorische Änderungen beim Kompetenzgefüge der Uni-Gremien (Senat, Uni-Rat, Rektorat) an. Und schließlich verhandeln die Unis im kommenden Studienjahr mit den Leistungsvereinbarungen ihre Budgets für die Jahre 2016 bis 2018.