Politik

Studiengebühren werden nicht rückerstattet

Die ÖH forderte wegen der Einschränkungen auf den Universitäten die Rückerstattung der Studiengebühren. Vom Bildungsministerium kommt eine Absage.

Heute Redaktion
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Das Hauptgebäude der Universität Wien.
Das Hauptgebäude der Universität Wien.
Picturedesk/APA

Die Studiengebühren für das Sommersemester 2020 werden nicht rückerstattet, heißt es vom Bildungsministerium. Schon vor wenigen Monaten hatte die ÖH eine finanzielle Entlastung gefordert, weil es aufgrund der Corona-Pandemie zu vielen Einschränkungen auf den Universitäten kam.

Studierende konnten "nur" via Fernlehre studieren. Weiters begründete die ÖH, dass, viele Studierende ihre Jobs verloren hätten.

363 pro Semester

Das Bildungsministerium hat diese Forderung nun abgelehnt, mit der Begründung, dass das Sommersemester stattgefunden habe. Konkret geht es um 363 Euro. Dieser Betrag muss in Österreich pro Semester nach der Regelstudienzeit oder regulär an Fachhochschulen bezahlt werden. Für Studierende aus Drittstaaten sind es 726 Euro pro Semester.

Laut dem Bundes-ÖH-Vorsitzenden Desmond Grossmann habe sich die soziale Lage der Studierenden in Österreich während der Corona-Krise drastisch verschlechtert. "Ein Erlass der Studiengebühren ist unerlässlich", betonte er im "Ö1-Morgenjournal".

60 Prozent würden neben dem Studium arbeiten. Die ÖH schätzt, dass jeder dritte Studierende den Job während der Krise verloren hat. Auch die Fernlehre brachte einige Probleme mit sich.

Laut Bildungsministerium kein verlorenes Semester

Das Bildungministerium widerspricht: Es habe ein Lehrangebot gegeben, und das Sommersemester 2020 habe daher stattgefunden, so Elmar Pichl, Leiter der Hochschulsektion im "Ö1-Morgenjournal." "Wer studieren wollte, konnte das."

Auf der Universität Innsbruck seien etwa im Sommersemester viel mehr Prüfungen absolviert worden als im Vorjahr. Laut Pichl sei es definitv kein verlorenes Semester.

Die ÖH verwies hingegenauf eine Studie der Universität Wien, bei der nur rund sieben Prozent der Studierenden angegeben hätten, im vergangenen Semester erfolgreich oder überwiegend erfolgreich studiert zu haben. 

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