Wirtschaft

Sundt und Huber haben Schillerplatz nie besprochen

Heute Redaktion
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Im Telekom-Prozess um den laut Anklage zu billigen Verkauf der Nobel-Immobilie am Wiener Schillerplatz haben am Freitag die Angeklagten, Ex-Telekom-Chef Heinz Sundt und Ex-ÖBB-Chef Martin Huber, beteuert, sie hätten nie miteinander über den Verkauf gesprochen. Im Untreue-Prozess wurden noch drei Zeugen geladen, die Verhandlung wurde auf 4. März vertagt.

Im haben am Freitag die Angeklagten, Ex-Telekom-Chef Heinz Sundt und Ex-ÖBB-Chef Martin Huber, beteuert, sie hätten nie miteinander über den Verkauf gesprochen. Im Untreue-Prozess wurden noch drei Zeugen geladen, die Verhandlung wurde auf 4. März vertagt.

Sundt blieb bei seiner Verteidigungslinie, wonach er weder Jurist noch Immobilienfachmann ist und sich daher auf einen Prokuristen verlassen habe. Dieser ist nach mehreren Herzinfarkten dauerhaft vernehmungsunfähig. Den Kaufvertrag habe er bei der Unterzeichnung nicht mehr gelesen, er sei mit dem Detailwissen überfordert gewesen, so Sundt.

Kurz vor dem Abgang

Dass er den Kaufvertrag noch kurz vor seinem Ausscheiden aus der Telekom im Mai 2006 unterzeichnet hat, obwohl die Gegenseite erst mehr als ein halbes Jahr später unterfertigte, erklärte Sundt damit, dass er keine unerledigten Dinge seinem Nachfolger überlassen wollte. Das Objekt Schillerplatz war der einzige Immobilienverkauf, den er je für die Telekom unterschrieben hat, so Sundt weiter. Und das, obwohl in seiner Amtszeit die Telekom alle nicht betriebsnotwendigen Immobilien abstoßen wollte. Die Summe von 5,4 Mio. Euro sei im Verhältnis zu anderen Geschäftsfällen eher klein gewesen.

Prokurist gegen "Blödsinn"

Auf Nachfrage räumte Sundt aber ein, dass Nachfolger Boris Nemsic den Kaufvertrag gar nicht unterschreiben hätte müssen, denn dazu wäre auch der Prokurist befugt gewesen. Eine Belastungszeugin hatte zu Wochenbeginn ausgesagt, dass der Prokurist diesen "Blödsinn" nicht unterschreiben wollte, was Sundt dementiert.

Kein Gespräch Huber/Sundt

Huber versicherte, er habe nie mit Sundt über das Projekt gesprochen. Sundt sei überhaupt nicht in der "Alterskategorie" seiner Freunde, versuchte er das zu untermauern. Wieso der Kaufpreis von 5,4 Mio. Euro offenbar schon seit Mai 2005 bis zum erfolgten Verkauf im Dezember 2006 feststand, erklärte er so: Offenbar habe keine Seite den Preis ändern wollen.

Etwas Aufregung entstand im Gerichtssaal, als sich Huber weigerte, Fragen des Telekom-Vertreters Norbert Wess zu beantworten.

Gutachten belastet Angeklagte

Stundenlang wurde der Gerichtssachverständige Roland Popp zu seinem Gutachten über den Wert der Immobilie befragt. Popp sagte, er habe die zum Verkaufsanbotszeitpunkt im Mai 2006 vorliegenden Pläne berücksichtigt, wonach durch einen Dachbodenausbau Wohnungen errichtet werden sollten. Diese Pläne waren Beilagen zum Kaufvertrag. Die Verteidiger warfen ihm zu hohe Wertansätze und zu geringe Risikoannahmen vor. Außerdem sei kein Projekt verkauft worden, sondern nur Liegenschaftsanteile. Popp verteidigte sein Gutachten, der geplante Ausbau sei klar gewesen.

Das Gutachten belastet die Angeklagten, weil es einen Wert von 9,8 Mio. Euro ermittelt und Huber nur 5,4 Mio. Euro zahlen musste. Die Differenz, 4,4 Mio. Euro, wird in der Anklage als Untreueschaden gegenüber der Telekom den Beschuldigten vorgeworfen.

 Die Verhandlung soll am 4. März fortgesetzt werden. Spätestens am 5. März wird ein Urteil erwartet.