Wirtschaft

Supermarkt-Boss schreibt Wut-Brief an den Kanzler 

Spar-Chef Fritz Poppmeier macht jetzt seinem Ärger über die Regierung in einem Wut-Brief Luft. Der Grund: Die Maßnahmen gegen die Teuerung.

Nikolaus Pichler
Auch Spar bekommt die Energiekrise zu spüren.
Auch Spar bekommt die Energiekrise zu spüren.
MAYR Elke / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com

Die über Österreich schwappende Teuerungswelle nimmt kein Ende. Auch Supermarkt-Riese Spar bekommt das zu spüren. Doch die Schritte der Bundesregierung sind dem Konzern offenbar nicht genug. Denn Vorstands-Chef Fritz Poppmeier hat jetzt einen Wut-Brief an Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) und die Bundesregierung geschrieben. 

"Die SPAR Österreichische Warenhandels-AG ('SPAR') sieht sich – als eine der größten Arbeitgeberinnen und führendes Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen in Österreich – bei diesem essenziellen Thema in der gesellschaftlichen Verpflichtung, hier an Lösungen mitzuwirken", schreibt Poppmeier in dem Brief. Darin fordert er konkrete Verbesserungen am zum Unternehmens-Energiekostenzuschuss und dem entsprechenden Gesetz und legt gleichzeitig Verbesserungsvorschläge auf den Tisch.

Das fordert Supermarkt-Boss in Wut-Brief

Poppmeier stört sich zuallerst an einer Deckelung der Zuschusshöhe und einer Einschränkung auf Unternehmen anstatt Betrieben. "Wir sehen in den ersten Ankündigungen eine grobe Benachteiligung von kompakt organisierten Unternehmensgruppen (in unserem Fall Handel & Produktion in wenigen großen Gesellschaften) aufgrund fehlender Möglichkeit der Beantragung auf Betriebsebene, sowie der Förderobergrenze von 400TEUR pro Unternehmen", heißt es in dem Schreiben. Zudem spricht der Vorstand gegen eine Förderung von 8 Millionen Euro an Energiekosten für Unternehmen aus. "Diese EUR 8 Mio.-Grenze stellt somit eine willkürliche Bestimmung dar und sollte keinesfalls in die Richtlinie aufgenommen werden. Letztlich sind somit Unternehmen aufgrund der 'zufälligen' Organisation der Gruppe von einem höheren Zuschuss ausgeschlossen, was somit auch zu einer Wettbewerbsverzerrung führt."

Spar-Chef Fritz Poppmeier hat einen Brief an die Bundesregierung geschrieben. 
Spar-Chef Fritz Poppmeier hat einen Brief an die Bundesregierung geschrieben. 
SPAR/HELGE KIRCHBERGER Photography / OTS

Darüber hinaus fordert Poppmeier eine Ausdehnung des Förderzeitraums bis mindestens zum Jahresende. "Die Einschränkung der Förderung auf Februar bis September 2022 ist für uns völlig unverständlich. Die Energiekosten bleiben auch danach hoch und ursprünglich war die Förderung bis Jahresende im UEZG auch so vorgesehen", heißt es. "Weiters sollte die Regelung auch für 2023 gelten."

Anträge zu kompliziert gestaltet

Als drittes wird in dem Wut-Brief der Ruf nach einer Vereinfachung des Antrags auf Förderung laut. "Die bisher bekannten erforderlichen Daten und Berechnungen zur Beantragung sind aufwendig und teilweise in der kurzen Zeit schwierig zu beschaffen." Poppmeiers Vorschlag: "Andere EU-Staaten sind hier wesentlich pragmatischer, siehe etwa Italien, wo Kostensteigungen ab 30 Prozent gefördert werden und der Zuschuss unmittelbar von den Steuerzahlungen (KÖSt, aber auch LSt) eines Monats oder Quartals abgezogen werden kann."

"Die Registrierung beim AWS wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein, danach soll das Unternehmen eine Information über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung erhalten. Dem Vernehmen nach soll dies maximal bis Mitte Dezember 2022 möglich sein." Hier stört sich der Spar-Boss an der kurzen Antragsfrist. Ein Beantragungszeitraum bis 30.6.2023 sei wesentlich sinnvoller, da dann auch ein bestätigter Jahresabschluss vorliege und die diversen Berechnungen einfacher und effizienter erstellt werden könnten, betont er. Zudem solle jedes Unternehmen einen Zuschuss bekommen, dass auch einen Anspruch auf Förderung nachweisen könne.

Supermarkt-Boss mit dringendem Appell

"Weiters fragen wir uns, warum die Abwicklung nicht über das Finanzamt erfolgen kann. Schon bei den Covid-Förderungen führte die Förderabwicklung über privatrechtliche Förderverträge zu hoher Rechtsunsicherheit und auch zu Benachteiligungen und Ineffizienzen in der Abwicklung", schließt er seinen vierten Punkt ab. 

Als letzten Punkt spricht er sich für steuerpolitische Begleitmaßnahmen wie einen "Verlustrücktrag" aus, bei dem Unternehmen gegebenenfalls Verluste aufgrund der Energiekrise mit früheren Gewinnen gegenzuverrechnen. "Weiters wäre es sinnvoll Anreize für steuerzahlende Unternehmen zu geben, damit Energiesparen 'monetär substanziell' belohnt wird und nicht jene Unternehmen bezuschusst werden, die keine Vorsorgen treffen und keine energiesparenden Maßnahmen ergreifen", so Poppmeier. 

Aufgrund der Energiekrise und der aktuellen Rechtslage seien viele Familiengeführte Spar-Märkte genauso wie die ganze heimische Wirtschaft bedroht. "Die negativen Folgen nicht nur für die betroffenen Betriebe, sondern insgesamt für die österreichische Wirtschaft und die Nahversorgung wären verheerend." Er appelliert darum an die Regierung, "von den EUbeihilfenrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und so die Folgen der Energiekrise effektiv abzufedern".