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Swap-Streit: Linzer Bürgermeister sagt aus

Heute Redaktion
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Der Streit zwischen der Stadt Linz und der BAWAG P.S.K. um eine in die Verlustzone gerutschte Zinswette geht am Montag vor dem Wiener Handelsgericht in die zweite Verhandlungsrunde. Der Linzer Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) steht ab 10.30 Uhr als Zeuge vor dem Handelsgericht Wien im Kreuzverhör rund um das Swap-Geschäft.

Es geht um ein 2007 abgeschlossenes riskantes Geschäft auf Basis des Schweizer Franken, das aktuell inklusive Zinsen einen Verlust von mehr als einer halben Milliarde Euro angehäuft hat. Die Stadt Linz macht geltend, der Vertrag sei nie korrekt in den Gremien beschlossen worden und daher nicht zustande gekommen und fordert ihren Einsatz von rund 25 Mio. Euro zurück. Die Bank pocht hingegen darauf, dass die Stadt als professioneller Anleger den Überblick hatte und beim Geschäftsabschluss wusste, was sie tut und fordert Schadenersatz von 417 Mio. Euro plus Zinsen.

Die Gemeinde kann sich dabei auch auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (§ 867 ABGB) berufen - demnach sind ihre Entscheidungen nur wirksam, wenn die erforderlichen Beschlüsse der zuständigen Organe vorliegen. Und seit 1811 - damals ging Österreich bankrott - gilt, dass sich eine Bank als Geschäftspartnerin der Gemeinden darum kümmern muss, ob die Beschlüsse vorlagen.

SPÖ-Chef Ackerl schiebt Bank schwarzen Peter zu

Oberösterreichs SPÖ-Chef Josef Ackerl hat am Donnerstag ein BAWAG-Protokoll aus dem Jahr 2007 präsentiert, um zu belegen, dass das Geldhaus damals schon Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Derivat-Geschäfte hatte - und es deshalb nicht hätte abschließen dürfen. Im Protokoll heißt es, "Die Aufsichtsbehörden haben verschiedene - meinest inoffizielle - Meinungen zu Derivaten. Ein Restrisiko aus der Rechtssituation ist aufgrund des Fehlens von Judikatur und spezifischer rechtlicher Bestimmungen für Derivate nicht vollständig auszuschließen."

Aus Sicht der Bank heißt das, "dass mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit eine künftige Rechtsprechung die Rechtsansicht der Bank decken wird". Ackerl liest hingegen aus dem Protokoll, "dass sich die Bank damals sehr wohl bewusst war, dass sich durch meist inhomogenes Know-how der Kommunen sowie der nicht eindeutigen Rechtssituation Probleme ergeben würden". Außerdem kritisiert er, dass die Bank nie nachgefragt habe, ob alle Beschlüsse ordnungsgemäß vorlagen.

Ackerl wurde in Sitzung zur Klärung aufgefordert

Rechtzeitig vor dem nächsten Prozesstermin ist aber auch ein Aktenvermerk einer Sitzung vom Jänner 2006 in der Finanzdirektion Linz aufgetaucht, in dem auch Ackerl als Teilnehmer vermerkt ist, und in dem die Gemeinde aufgefordert wird, nachzuprüfen, ob sie für ihre Geschäfte nur Grundsatzbeschlüsse gefasst oder auch die konkreten Geschäfte genehmigt habe. Daraus ließe sich schließen, dass die Gemeinde genau wusste, dass Grundsatzbeschlüsse nicht ausreichen und jedes Geschäft einzeln genehmigt werden musste.

Für den vor Gericht gelandeten Deal (Swap II bzw. Swap 4175) gibt es einen Grundsatzbeschluss des Linzer Gemeinderates vom 3. Juni 2004, wonach die Finanz- und Vermögensverwaltung künftig auch Finanzterminkontrakte abschließen dürfe. Auf dieser Basis wurde 2006 ein erster Swap, Anfang 2007 ein zweiter Swap zwischen BAWAG und Linz abgeschlossen. Während der erste mit einem Gewinn für die Stadt beendet und von der Stadt auch nicht beanstandet wurde, ging der zweite in der Wirtschaftskrise und mit steigendem Frankenkurs unter Wasser.

Intensiver Polit-Streit

Neben der juristischen Auseinandersetzung zwischen Stadt und Bank läuft auch der Politstreit zwischen ÖVP und SPÖ auf Hochtouren. Ackerl (SPÖ) kritisierte am Donnerstag nicht nur die Bank, sondern auch Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) wegen Untätigkeit als Zuständige für die Finanzmarktaufsicht. Pikant ist allerdings, dass die BAWAG zur Zeit des Deals im Eigentum der Gewerkschaft stand, der heutige OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny (SPÖ) war ihr Generaldirektor. Die damals als "rot" geltende BAWAG war die Hausbank der "roten" Gemeinde Linz.