Ging vor Gericht

Syrische Dentistin beißt sich an Uni Wien die Zähne aus

Eine Dentistin wollte ihren syrischen Studienabschluss in Österreich anerkennen lassen. Doch sie scheiterte an der MedUni Wien.
Wien Heute
14.09.2026, 14:09
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Ein jahrelanger Streit um die Anerkennung eines ausländischen Zahnmedizin-Studiums ist bis vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gegangen. Im Mittelpunkt steht eine Frau, die ihr Zahnmedizinstudium 1990 an der Universität Aleppo in Syrien abgeschlossen hatte und ihren Abschluss in Österreich nostrifizieren lassen wollte.

2019 – also 29 Jahre nach Abschluss ihres Studiums – stellte sie dafür einen Antrag bei der Medizinischen Universität Wien. Dort wurden ihr Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben, wie die "Presse" als Erstes berichtete. Weil sie die verlangten Bedingungen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erfüllte, wurde ihr Antrag im November 2023 abgewiesen. Die Entscheidung wurde rechtskräftig.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Antrag auch bei MedUni Graz

Doch damit gab sich die Frau nicht geschlagen. Bereits im Dezember 2023 stellte sie einen neuen Antrag auf Nostrifizierung – diesmal bei der Medizinischen Universität Graz. Die Grazer Universität wies diesen Antrag jedoch als unzulässig zurück. Auch eine Beschwerde brachte keinen Erfolg: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung. Schließlich zog die Frau vor den Verwaltungsgerichtshof.

Ihre Argumentation: Die Medizinischen Universitäten Wien und Graz seien unterschiedliche Universitäten mit eigenen Curricula. Daher handle es sich ihrer Ansicht nach nicht um denselben Nostrifizierungsantrag. Außerdem verbiete das Universitätsgesetz ausdrücklich nur, denselben Antrag gleichzeitig an mehreren Universitäten oder nach dessen Zurückziehung an einer anderen Hochschule einzubringen.

Nur Antrag an einer Uni möglich

Der Verwaltungsgerichtshof folgte dieser Argumentation nicht. Entscheidend sei, dass das österreichische Universitätsrecht beim selben Nostrifizierungsantrag grundsätzlich von einem Verfahren an nur einer Universität ausgehe, so die "Presse".

Im konkreten Fall unterschieden sich die Zahnmedizin-Studien in Wien und Graz laut Entscheidung lediglich geringfügig bei Umfang, Inhalt, Aufbau, Lehrveranstaltungen, Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten. Damit ging es um denselben Nostrifizierungsantrag.

Dentistin blitzte vor Gericht ab

Der VwGH beschäftigte sich dabei ausführlich mit der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelung. Schon frühere Bestimmungen sollten verhindern, dass Antragsteller mehrere Universitäten ausprobieren, um jene Hochschule mit den geringsten Auflagen für die Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses zu finden.

Für die Zahnmedizinerin bedeutet das: Nach der rechtskräftigen Abweisung ihres Antrags an der MedUni Wien durfte sie nicht mit demselben Nostrifizierungsbegehren an die MedUni Graz wechseln. Der Verwaltungsgerichtshof wies ihre Revision als unbegründet ab.

red,14.09.2026, 14:09