Politik

Tabak-Monopol: Viel zu wenig Jugendschutz!

Der Rechnunghof kritisiert, dass Trafikanten zu viel verrechnet würde, sieht Ungereimtheiten im Management und massive Jugendschutz-Verletzungen.
Heute Redaktion
14.09.2021, 00:50

Äußerst scharf fällt die Kritik des Rechnungshofes (RH) im aktuellen Prüfbericht an der Tabak-Monopolverwaltung (MVG) und dem Eigentümervertreter (Finanzministerium) aus: Es gäbe massive Jugendschutzverletzungen, es wäre zu freihändigen Vergaben gekommen, den Trafikanten sei zu viel verrechnet worden, bei der Bestellung des Managements seien unnötige Kosten entstanden und es wurden freihändige Vergaben entdeckt. "Weder vom Finanzministerium noch von der Monopolverwaltung gab es konkrete Vorgaben, um die gesetzlichen Aufgaben des Monopols im Tabakeinzelhandel zu erfüllen", so der RH.

Wortwörtlich heißt es im Bericht, der am Freitag veröffentlicht wurde: "Weder das Bundesministerium für Finanzen noch die MVG hatten eine Unternehmensstrategie oder unternehmensspezifische Ziele für die MVG formuliert. Zudem fehlten interne Richtlinien mit objektiven, nachvollziehbaren Kriterien."

Auch bei der Bestellung des Managements findet der RH Ungereimtheiten. "Die Ausschreibung der Geschäftsführung der MVG im Jahr 2015 erfolgte – ohne sachlich nachvollziehbaren Grund – erst am letzten Tag des gesetzlich möglichen Zeitraums, weshalb der Dienstvertrag der bisherigen Geschäftsführerin bis zur Entscheidung über die Nachfolge zweimal verlängert werden musste", heißt es im Prüfbericht. An der Dotierung der Jobs wird ebenfalls heftig kritisiert: "Die Höhe des Bezugs des im Jahr 2015 bestellten Geschäftsführers lag trotz unveränderter Aufgabenstellung bzw. Verantwortung deutlich sowohl über dem Bezug seiner Vorgängerin als auch über jenem der höchsten Verwaltungsbeamtinnen und -beamten des Bundes."

Trafikanten als Opfer?

Den Trafikanten wurde laut Rechnungshof zu viel verrechnet. "Die von den Tabaktrafiken eingehobenen Entgelte sollten nach dem Gesetzeswortlaut kostendeckend sein. Allerdings erzielte die MVG damit eine ständige Kostenüberdeckung, die sie als Dividende an den Eigentümer ausschüttete", so der Prüfbericht. Und: Es sei "nicht nachvollziehbar, ob die MVG ihre Ziele betreffend Nahversorgung mit Tabakwaren und nachhaltiger Sicherung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit von Tabaktrafikantinnen und -trafikanten ausreichend erfüllte".

Zwar nur ein Einzelfall, aber: Die MVG soll laut dem Bericht freihändig einen (ehemaligen) öffentlich Bediensteten zum Tabaktrafikanten bestellt haben. Neben dieser Tätigkeit soll dieser auch noch länger als ein Jahr im öffentlichen Dienst gestanden sein.

Verletzung von Jugendschutz

"Die bei Tabaktrafiken in Wien festgestellte, nahezu durchgängige Verletzung von Jugendschutzbestimmungen unterlief das Argument des Gesetzgebers, wonach das Tabakmonopol auch aus gesundheitspolitischer Sicht erforderlich sei", mahnt der Rechnungshof gesetzliche Bestimmungen ein. "Trotz der alarmierenden Prüfergebnisse veranlasste die MVG keine weiteren gezielten Jugendschutzprüfungen in anderen Bundesländern und legte bis Ende März 2016 kein Verbesserungskonzept vor."

(uha)