Österreich

Tabletten vertauscht, Frau tot: 5.400 € Geldstrafe

Heute Redaktion
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Eine Pflegerin, die die Medikamente im Heim vertauscht hatte, wurde heute in Graz zu einer Geldstrafe verurteilt. Wegen der falschen Tabletten war eine 71-Jährige gestorben.

5.400 Euro Geldstrafe für ein Menschenleben - dieses (nichts rechtskräftige) Urteil wurde heute am Landesgericht Graz gefällt.

Rückblick: Viel zu früh hatte Edeltraud Koller (42) ihre Mutter Dagmar Stiegler (71) zu Grabe tragen müssen. Die lebenslustige 71-Jährige lebte nach einer Lungen- und Herzerkrankung in einem Pflegeheim in der Steiermark.

Laut Gutachten starb die 71-Jährige am 22. September 2018 an den Folgen einer Intoxikation mit Medikamenten. Laut Expertise wurden die Medikamentenschachteln einfach irrtümlich vertauscht und Dagmar Stiegler bekam schlichtweg die falschen Tabletten verabreicht.

Verwechslung schuld am Tod

Die 71-Jährige litt zwar an einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) sowie einer geringen Einschränkung der Herzleistung. Aber aus dem Gutachten geht wörtlich hervor, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass ausschließlich die im Pflegewohnheim aufgrund einer Verwechslung eingenommene Medikation für das Herz-Kreislaufversagen und den Tod von Dagmar Stiegler verantwortlich ist.

Zudem dürfte die Notfallkette im Heim nicht oder nur unzureichend funktioniert haben (dürfte aber für die Staatsanwaltschaft nicht relevant sein). Denn nachdem laut Gutachten aufgefallen war, dass die Medikamente bei der Verabreichung vertauscht wurden, wurden medizinisch unbedingt notwendige Maßnahmen (wie etwa die rasche orale Gabe von medizinischer Kohle) nicht vorgenommen.

Geldstrafe

Fakt ist laut Expertise: Die von der Pflegerin verabreichten Medikamente waren für eine andere Patientin vorgesehen und haben bei Dagmar Stiegler zum Tod geführt.

Am heutigen Dienstag musste sich die damals zuständige Pflegerin wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Graz verantworten. Die hinterbliebene Tochter wurde von der renommierten Grazer Anwältin Karin Prutsch vertreten.

Die Pflegerin wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 5.400 Euro (180 Tagessätze á 30 Euro) verurteilt. Die Angeklagte nahm das Urteil an - rechtskräftig. Der Tochter (42) wurden als Privatbeteiligter die Kosten des Begräbnisses zugesprochen. Außergerichtlich wird Karin Prutsch noch 20.000 Euro Trauerschmerzensgeld verlangen.