Die neue Verordnung, welche am 4. Januar 2022 in Kraft treten wird, regelt die Qualität und die Sicherheit von Tätowierfarben und Permanent Make-up. Nicht nur die Verantwortung für die Sicherheit der in den Tattoo-Farben enthaltenen chemischen Substanzen geht dann zu Lasten der Produzenten, Vertriebshändler und Tätowier-Studios, auch die damit zusammenhängende strafrechtliche Verantwortung.
“Rund 50 Prozent der für Tattoos und Permanent Make-up verwendeten Farben entsprechen derzeit nicht den geltenden Bestimmungen – ein besorgniserregender Wert”, unterstreicht Luca D’Ambrosio, Direktor des Labors für Lebensmittelanalysen und Produktsicherheit, gegenüber "Südtirol News".
Die Beschränkung betrifft beispielsweise Chemikalien, die Krebs oder genetische Mutationen verursachen können, fortpflanzungsgefährdende Chemikalien sowie Hautallergene und Reizstoffe. Ziel der EU-Verordnung ist ein größerer Schutz der Konsumenten. Immerhin tragen rund zwölf Prozent der EU-Bürger ein Tattoo - Tendenz steigend.