Tägliche Turnstunde in ganztägigen Schulen fix

Bildungsministerin Claudia Schmied legte am Mittwoch ein 10 Punkte-Programm zur Umsetzung des Ausbaus von Sport-und Bewegung in der Schule vor. Darunter: die tägliche Turnstunde, die vorerst nur in ganztägigen Schulen kommt.

Derzeit besucht knapp ein Fünftel aller Schüler bis 14 Jahre ganztägige Schulformen. Darüber hinaus soll die Mindeststundenanzahl für Bewegung und Sport an Hauptschulen und Neuen Mittelschulen (NMS) von zehn auf 13 Wochenstunden (über alle vier Jahre gerechnet) steigen. Die Bandbereite für die Zahl der Turnstunden beträgt damit künftig nicht mehr zehn bis 19 Wochenstunden, sondern 13 bis 19 Wochenstunden. Wie viele Stunden genau in welcher Klasse unterrichtet werden, kann innerhalb dieser Bandbreite von den Schulen selbst entschieden werden.

Von der Bewegungseinheit zur Auflockerung in einer "normalen" Stunde über die tägliche Turnstunde in den ganztägigen Schulformen und in der Nachmittagsbetreuung bis hin zu neuen Wegen wie "Ergometerklassen", "School Walkers" etc. sollen Bewegung und Sport zum fixen Bestandteil des Schulalltags werden.

Zur Umsetzung dieser Ziele wurde ein 10 Punkte Programm von den Regierungspartnern vereinbart:

1. Grundsatz. Bewegung gilt als eines der wichtigen Bildungsziele.

2. Ganztagsschule. Tägliche Turnstunde in allen ganztägigen Schulformen: Ab sofort wird es in der schulischen Tagesbetreuung und den verschränkten Ganztagsschulen verpflichtend tägliche Sport- und Bewegungseinheiten geben. Durch einen Erlass des BMUKK wird ein Minimum von 5 Stunden pro Woche an Bewegung und Sport in allen Jahrgängen in ganztägigen Schulformen garantiert.

3. Kontrolle. Schulaufsicht sichert regelmäßige Bewegung an der Schule: Durch einen Erlass wird festgelegt, dass der Entfall der Unterrichtsstunden Bewegung und Sport sowie eine Blockung über mehrere Wochen hinweg nur im äußersten Notfall und mit entsprechender Begründung möglich ist. Dies wird durch die Schulaufsicht verstärkt überprüft. Gleichzeitig wird die Schulaufsicht die Schulstandorte motivieren, schulstufenübergreifenden und angebotsattraktiven Unterricht durch unverbindliche Übungen anzubieten.

4. Lehrplan. Neue Lehrpläne sichern Mindestmaß für Bewegung und Sport - Mindeststundenzahl für Bewegung und Sport in der NMS steigt um 3 Stunden, auf der Sekundarstufe 1 mindestens 13 Wochenstunden Bewegung und Sport gesichert: Die vorhandenen schulautonomen Möglichkeiten für mehr Stunden für Sport und Bewegung werden ausgebaut. Die Mindeststundenanzahl, die nicht unterschritten werden darf, wird angeglichen: Statt einer Bandbreite von 10 bis 19 Stunden in der Neuen Mittelschule und der Hauptschule soll es künftig für alle Schulformen 13 bis 19 Wochenstunden Bewegung und Sport  in vier Jahren geben. Die Mindeststundenzahl im Laufe von vier Jahren in der Neuen Mittelschule steigt also um 3 Stunden. Die Lehrpläne werden inhaltlich auf den neuesten Stand der Forschung gebracht, um Bewegungsmängeln wirkungsvoll zu begegnen und Freude an Bewegung und Sport nachhaltig zu vermitteln. Dabei sollen, um lokale Infrastrukturmängel auszugleichen, alle anderen Bewegungsmöglichkeiten außerhalb der Turnsäle einbezogen werden (Natur, Spielplätze, Sportplätze, Bäder, Eislaufplätze usw.).

5. Bewegungscoach. Bewegungscoach und höhere Qualifikation für LehrerInnen. Bei der Erarbeitung der Curricula für die "PädagogInnenbildung NEU" wird ein spezifisches Fächerbündel entwickelt, das die aktuellsten Inhalte der Gesundheitsförderung in der Schule vermittelt. Bewegung und Sport wird in den neuen Curricula verankert. Flächendeckend soll es an den Pädagogischen Hochschulen in Kooperation mit den Bundes Sport Akademien eine Ausbildung zum Bewegungscoach geben: Diese Weiterbildung für alle LehrerInnen soll eine profunde Ausbildung im Bereich Bewegung darstellen und eine qualitative Steigerung im Unterrichtsfach Bewegung und Sport an den Volksschulen bewirken und Bewegungskonzepte im Regelunterricht verankern helfen.

6. Trainer-Ausbildung. Mehr SporttrainerInnen als FreizeitpädagogInnen. Eine Kooperation des BMUKK mit der Bundessportorganisation (BSO) bei der Ausbildung von TrainerInnen als FreizeitpädagogInnen soll mehr qualifiziertes Personal für Bewegung und Sport bringen: Die Anrechnungsmöglichkeiten für  geprüfte TrainerInnen von Sportvereinen im Rahmen der Ausbildung zum/zur FreizeitpädagogIn werden gemeinsam mit der BSO geprüft und dadurch die Anrechenbarkeit vorheriger Ausbildungen größtmöglich ausgeschöpft. Gemeinsam soll für diese Ausbildung geworben werden.

7. Ausbildung. Ausbau der Sportschwerpunktschulen. Derzeit haben österreichweit 117 NMS/HS und 14 AHS einen Sportschwerpunkt. Zusätzlich zu den bereits knapp 16.000 SchülerInnen, die diese Schulen schon besuchen, sollen weitere SchülerInnen mit den entsprechenden Voraussetzungen und Interessen motiviert werden, diesen Ausbildungsweg zu wählen. Österreichweit gibt es noch freie Kapazitäten, die durch gezielte Information der SchülerInnen an der Schnittstelle zwischen Volksschule und Sekundarstufe 1 schrittweise aufgefüllt werden sollen.

8. Informationen. Gemeinsame Informationsoffensive von BMUKK und Bundessportorganisation: Die Kooperation von Schulen und Sportvereinen, für die schon ein Rahmenvertrag exisitiert, soll qualitativ und quantitativ auf eine neue Basis gestellt werden, die zu einer engen Verzahnung von schulischen und außerschulischen Sportaktivitäten beiträgt - mit dem Effekt, dass es mehr Sport in den Schulen und mehr Nachwuchs für die Sportvereine geben soll.

9. Gütesiegel. Ab 2013/14 wird Schulen, die einen genau definierten Kriterienkatalog bezüglich Qualität und Quantität von Bewegung und Sport erfüllen, das österreichische Schulsport-Gütesiegel verliehen. Das von ExpertInnen erarbeitete Projekt "Gesund & Munter" zur Förderung von Bewegung und Sport an Volksschulen soll intensiviert werden - es soll quantitativ mehr Bewegung der SchülerInnen und qualitativ mehr Kompetenz der LehrerInnen durch gezielte Weiterbildung bringen. Mit dem Projekt "Klug & Fit" werden den LehrerInnen einfach anzuwendende sportmotorische Tests und Muskelfunktionsprüfungen zur Verfügung gestellt. Sie ermöglichen eine zielgerichtete, individuelle Planung des Unterrichts und eine Empfehlung für das Bewegungsprogramm zu Hause.

10. Schulterschluss. Schulterschluss für die tägliche Bewegungseinheit: Bildungsministerium, Sportministerium, Gesundheitsministerium und die Bundessportorganisation rufen eine gemeinsame Arbeitsgruppe ins Leben, die über die Legislaturperiode hinaus Kooperationen und die Förderung von Bewegung und Sport in der Schule bearbeiten wird.

Comment Jetzt kommentieren Arrow-Right
Nav-Account red Time| Akt:

ThemaWeiterlesen