Österreich

Tanzlehrer soll 13-jährige Mädchen missbraucht haben

Von 2017 bis 2021 soll ein Tanzlehrer beim Training Übergriffe auf Schülerinnen begangen haben. Die Mädchen waren teilweise erst 13 Jahre alt.

Heute Redaktion
Die Übergriffe passierten beim Tanztraining (Symbolbild).
Die Übergriffe passierten beim Tanztraining (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Der 28-Jährige aus Gänserndorf (NÖ) soll mehrfach Schülerinnen bei Trainings in Gänserndorf, Deutsch-Wagram und bei einem Trainingslager in Niederöblarn sexuell belästigt und auch missbraucht haben. Nun musste sich der Niederösterreicher wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, geschlechtlicher Nötigung, sexueller Belästigung und Missbrauch des Autoritätsverhältnisses vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten, berichten die "NÖN".

Laut Staatsanwältin Gudrun Bischof sollen die Taten zwischen 2017 und dem 29. Juli 2021 verübt worden sein. Die Opfer waren teilweise erst 13 Jahre alt. Belastend für den 28-jährigen Turniertänzer: Bei einer Hausdurchsuchung wurden neben einer verbotenen Waffe, einem Teleskop-Schlagstock, auch kinderpornografische Bilder auf einem Handy entdeckt.

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    Denise Auer, Helmut Graf
    "Mein Tanzlehrer hat mich nicht unsittlich zu berühren" - Staatsanwältin Gudrun Bischof

    Vor Gericht meinte der Angeklagte, dass die Anschuldigungen völlig aus der Luft gegriffen seien – er bekannte sich nur in puncto der Waffe und der Kinderpornografie schuldig. Der langwierige Prozess startete bereits Ende Juni, unter anderem akribische Befragungen der Zeugen und der Opfer durch Verteidiger Amir Ahmed, der die Glaubwürdigkeit der Befragten immer wieder in Frage stellte, zögerten dessen Ende hinaus. 

    Mit den Worten "Mein Tanzlehrer hat mich nicht unsittlich zu berühren", beendete laut "NÖN" Staatsanwältin Bischof ihr Schlussplädoyer. Auch der Angeklagte zog seine eigenen Schlüsse und beschloss, künftig Berufliches und Privates zu trennen. Der vorsitzende Richter Martin Bodner sah eine Wiederholungsgefahr und erlegte dem Tanzlehrer ein zweijähriges Tätigkeitsverbot auf. Zudem erhielt der 28-Jährige zwei Jahre Freiheitsstrafe, 16 Monate davon bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.