Österreich

Taschendiebin ist mündig: neun Monate teilbedingt

Heute Redaktion
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Bild: keine Quellenangabe

Das Rätselraten um die Strafmündigkeit einer Taschendiebin am Wiener Landesgericht hat ein Ende. Das laut eigener Aussage unmündige, einem zahnmedizinischen Gutachten zufolge aber fast 18 Jahre altes Mädchen ist am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu neun Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden.

ist am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu neun Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden.

Das Mädchen hatte seit November 2013 bis zur Festnahme am 22. Jänner 14 Personen bestohlen. In zwei weiteren Fällen ging Richterin Martina Frank davon aus, dass die jugendliche Angeklagte einem Komplizen "assisistierte", indem sie in der U-Bahn die Opfer mit ihrem Körper blockierte.

Von der verhängten Strafe wurde ein Monat unbedingt ausgesprochen, den Rest sah das Gericht dem Mädchen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Da die Minderjährige seit 22. Jänner und damit fast fünf Wochen in U-Haft gesessen war und ihr diese Zeit auf ihre Strafe anzurechnen war, wurde sie unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt.

Angeklagte kann kaum lesen und schreiben

Die gebürtige Bosnierin, die nach eigenen Angaben in einer Baracke in Srebrenica aufgewachsen war, nur vier Jahre die Schule besucht hatte und kaum lesen und schreiben kann, wurde nach ihrer Enthaftung einer bei der Verhandlung anwesenden Vertreterin der MAG Elf übergeben. Diese brachte das Mädchen zur "Drehscheibe" - einer sozialen Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge -, wo es jedoch keine Handhabe gibt, das kindlich wirkende Mädchen auf Dauer zu betreuen.

Widersprüchliche Altersangaben

Zu Beginn der heutigen Verhandlung hatte die Angeklagte auf die Frage nach ihrem Alter mit "14" geantwortet. Dagegen sprach nicht nur das Gutachten, das die Sachverständige Martina Gredler am 14. Februar dem Gericht vorgelegt hatte. Ein Polizist erinnerte sich heute im Zeugenstand, die Angeklagte habe ihm, als er ihr wegen der von ihr zunächst behaupteten Minderjährigkeit nach der Festnahme das Rauchen verwehren wollte, gesagt, sie sei "eh schon 16".

Im Anschluss berichtete eine Psychologin der Jugendgerichtshilfe, die mit der Angeklagten am 31. Jänner gesprochen hatte, diese habe sich bei der Unterhaltung gewundert, weshalb ihr Geburtsdatum immer ein Thema sei, wo sie doch "über 14" sei. Das Mädchen habe auf sie "clever gewirkt" und "nicht einfach strukturiert", berichtete die Psychologin als Zeugin. Sie bescheinigte der Angeklagten "Straßenschläue".

Richterin: "Eindeutig strafmündig"

Die Richterin ging in ihrer Urteilsbegründung hinsichtlich der Altersfrage von einem Geburtsdatum "von mindestens 1. Jänner 1997" aus. Strafmündigkeit sei damit "in eindeutiger Weise" gegeben. Das Mädchen "sei wohl auch als Opfer" anzusehen, sagte Frank. Es soll einer mindestens 72 Personen umfassenden "Kinderbande" angehört haben, gegen welche die Staatsanwaltschaft Wien seit eineinhalb Jahren ermittelt.

Die Tätergruppe sei erstmals 2006 in Österreich aufgetreten, erklärte dazu ein Polizeibeamter in der heutigen Verhandlung. Während anfangs auch Erwachsene in Erscheinung traten, hätten die Hintermänner zuletzt beinahe ausschließlich und bewusst auf zum Stehlen ausgebildete minderjährige Buben und Mädchen zurückgegriffen, die teilweise noch unmündig wirkten.

Komplize untergetaucht

Das Mädchen war gemeinsam mit einem Buben festgenommen worden,