Österreich

Täter nach "Lebenslang" für Mord: "Vielen Dank"

Heute Redaktion
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Der Mordprozess rund um den Tod eines Drogendealers in einem Wiener Skaterpark ist mit einem lebenslänglichen Urteil zu Ende gegangen. Der Angeklagte machte neben seiner Drogenberauschung auch Halluzinationen für die Tat verantwortlich. Der 46-Jährige bestritt die ihm zur Last gelegte Mordabsicht, das Gericht schenkte dieser Version keinen Glauben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mordprozess , das Gericht schenkte dieser Version keinen Glauben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte gab vor dem Schwurgericht zu, den Freund, der ihn regelmäßig mit Drogen versorgte, . Er habe die Tat jedoch nicht vorsätzlich begangen. Schuld seien zuvor konsumierte Drogen gewesen, die in ihm Halluzinationen hervorriefen, und der Umstand, dass Hakan Mustafa B. ihn mit einem Messer bedroht habe. "Ich möchte Ihnen versichern, hätte ich keine Drogen genommen, wäre das nicht passiert", sagte Bislan G.

Die beiden Männer hatten einander zwei Jahre zuvor kennengelernt. Weil G. in Russland wegen eines Gewaltdeliktes im Gefängnis saß und dort laut eigenen Angaben gefoltert wurde, hatte der Lagerarbeiter seit geraumer Zeit mit Rückenschmerzen zu kämpfen. B., der laut Anklage regelmäßig Suchtmittel wie Substitol und Kokain konsumierte, gab G. die Drogen zur Schmerzlinderung. "Er hat mich süchtig gemacht, er hat mir gezeigt, wie man sich das spritzt", sagte der Angeklagte.

Ehefrau hätte unter Drogen gesetzt werden sollen 

Das 49-jährige Opfer hatte als Kleinkrimineller mit Suchtgift gehandelt. Immer wieder kam es zwischen den Männern zu Streitigkeiten wegen Geldschulden, die aus den Drogengeschäften resultierten. Erste Drohungen gegen B. sprach der nun wegen Mordes angeklagte Mann aus, als der 49-Jährige sexuelle Handlungen von der 20-jährigen Tochter des Beschuldigten verlangte. Laut Anklage sagte er dem 49-Jährigen, "er werde ihn begraben", sollte er die Tochter nicht in Ruhe lassen.

Ein weiterer Zwischenfall trübte das Verhältnis der beiden befreundeten Männer dann endgültig: Nachdem die Frau des Tschetschenen gedroht hatte, den Dealer anzuzeigen, befand sich der von den Suchtmitteln abhängige Mann in einer Notlage. Also sah er sich nach eigener Darstellung genötigt, auf einen ihm unangenehmen Vorschlag des 49-Jährigen einzugehen: nämlich seine Frau unter Drogen zu setzen, damit B. sie in sexuellen Positionen fotografierte und dadurch ein Druckmittel gegen die Anzeige in die Hand bekam. Der Plan scheiterte, weil die Frau früher aus ihrer Berauschung erwachte als erwartet.

"Hast bekommen, was du verdient hast"  

Am 4. Jänner eskalierte die Situation bei einem Treffen in dem Skaterpark bei der U-Bahn-Station Längenfeldgasse. Nachdem sich die beiden Männer Drogen gespritzt hatten, gerieten sie in Streit. "Er sagte etwas gegen meine Frau und dass er mich wie einen Hund in der Hand hat. Und dann hat er gelacht." G. drosselte zunächst seinen Kontrahenten mit einem Schal. Weil er aber Angst hatte, bei seiner Tat gesehen zu werden, zog er den anderen, der immer noch den Schal um den Hals hatte, in eine dunkle Ecke unter einen Stiegenaufgang.

Danach stach er mit seinem Messer vier bis fünf Mal so heftig auf den Mann ein, dass zwei Rippen sowie ein Lungenflügel durchstochen wurden. Der Angeklagte bedachte sein Opfer mit den Worten: "Du hast das bekommen, was du verdient hast." Die Schwester des 49-Jährige brachte die Polizei auf die Spur des mutmaßlichen Täters: Ihr Bruder habe mehrmals gesagt, sollte ihm etwas passieren, dann sei "Bislan daran Schuld". Vor der Polizei machte er keinen Hehl daraus, wie er zu dem anderen stand. Er bezeichnete laut Anklage seinen Drogendealer als "Ratte", "Bastard" und behauptete er habe "das Hurenkind abgestochen".

Schlange um den Unterarm  

Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer bescheinigte dem Angeklagten, an keiner psychischen Erkrankung aus dem paranoid-schizophrenen Formenkreis zu leiden. "Die Aussage, dass er an Halluzinationen leidet, das höre ich zum ersten Mal", sagte der Gutachter, nach der mehrstündigen Befragung des Beschuldigten. Dieser gab in der Verhandlung an, bei der Tat eine Schlange gesehen zu haben, die sich um seinen Unterarm wickelte. Daraufhin habe er zugestochen.

Als er die Stimmen der Jugendlichen hörte, die in dem Park später die Leiche des 49-Jährigen fanden, sei die Schlange plötzlich verschwunden und der 49-jährige gebürtige Türke tot am Boden gelegen. Die Ehefrau des Angeklagten bestätigte in ihrer zeugenschaftlichen Einvernahme, dass ihr Mann schon früher von Schlangen halluziniert hätte. Bei einem Gutachten wurde aber keine geistig abnorme Abartigkeit festgestellt.

Täter bedankte sich für Urteil

Der Schuldspruch der Geschworenen fiel mit 6:2 Stimmen recht deutlich aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auf die Frage des Richters, ob er das Urteil verstanden habe und akzeptiere, erwiderte der Tschetschene: "Vielen Dank, ich werde es mir überlegen." Die Verteidiger Elmar Kresbach und Liane Hirschbrich meldeten nach kurzer Rücksprache mit dem Mann Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.