Österreich

Nach Messerattacke auf Ex: Lebenslange Haft

Urteil für den 27-jährigen Afghanen, der seiner Ex-Freundin mehrmals in den Kopf gestochen hat: Lebenslange Haft!
Heute Redaktion
13.09.2021, 23:47

Es gab keine Zweifel darüber ob Jaguri H. seine Freundin niedergestochen hat. Die Geschworenen waren sich schnell einig und das Schwurgericht benötigte nicht mal eine Stunde, um über das Strafmaß zu entscheiden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

In der Urteilsbegründung bekräftigte der Richter die Wichtigkeit jetzt ein Zeichen zu setzen:"Für eine solch brutalste und auf grausame und heimtückische Weise begangene Tat kann nur mit der Höchststrafe vorgegangen werden. Es muss ein für alle Mal klar gestellt werden, dass man so mit Frauen in Mitteleuropa nicht umgeht."

"Ich bin schuldig"

Reumütig zeigte sich der Täter schon im Prozess zuvor: "Ich denke, ich bin schuldig, weil ich fast einen Menschen umgebracht habe. Zum Glück hat sie es überlebt." Seine Freundin beschrieb Jaguri H. als die "Liebe meines Lebens" und "einzigen Menschen, den ich hatte".

Die Affäre mit einer anderen Frau relativierte er als bedeutungslos: "Sie war betrunken, ich war high. Wir haben gekuschelt". Nach dem Prozess erscheint Jaguri H's. Tat nicht nur wie eine Kurzschlussreaktion eines verzweifelten Mannes: Denn seiner "Zweitfreundin" teilte er per SMS mit, seine Freundin töten zu wollen, weil sie ihn "verarscht" hätte.

Wie es sich im Zuge des Prozesses herausstellte, erwartete er seine Freundin bei der U6-Station Währinger Straße/Volksoper mit bereits gezücktem Messer – um sie zu bedrohen, weil sie ihn zu verlassen beabsichtigte. Laut Anklage stürzte die 22-Jährige nach den fünf Messerstichen im Kopfbereich über eine Eisenstiege und zog sich einen lebensgefährlichen Schädelbasisbruch zu.

Unterschiedliche Lebensstile führten zum Bruch

Die Beziehung zwischen dem Paar unter keinem guten Stern. Sie hatten ein entferntes Verwandtschaftsverhältnis und die Eltern der beiden vermittelten die Partnerschaft. Weil aber Jaguri H. als Hilfsarbeiter nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen konnte, führten sie die Beziehung heimlich weiter. Eine Zeit funktionierte die Beziehung – bis sie anfingen, sich auseinander zu leben.

Während er die Arbeit kündigte, seinen Cannabis-, und Alkoholkonsum zunehmend steigerte und von der staatlichen Fürsorge lebte, entwickelte sich die junge Afghanin ein "Musterbeispiel gelungener Integration", wie die Staatsanwältin betonte: Ihr Kopftuch legte die junge Frau ab, sie holte ihren Schulabschluss nach, machte die Ausbildung zur Kindergärtnerin, ging in die Fahrschule und besuchte einen Englischkurs am Abend. Dass sie ihr neues Leben ohne ihn weiter führen wollte, wurde ihr zum Verhängnis.

Das Überleben war ein "medizinischer Glücksfall"

Das 22-jährige Opfer wurde einen Monat lang im künstlichen Tiefschlaf behandelt. Einen weiteren Monat lag sie auf der Intensivstation. Bis Anfang Jänner 2017 verbrachte sie im Rehazentrum. Mehrwöchige Aufenthalte dort sind nach wie vor erforderlich, da die 22-Jährige rechtsseitig vollständig gelähmt ist.

"Sie spürt weder die große Zehe noch ist sie in der Lage, sinnliche Wahrnehmungen der rechten Hand zu spüren", sagte Gerichtsmediziner Christian Reiter. "Es ist aus medizinischer Sicht ein Glücksfall, dass die Frau überlebt hat." Sie hätte "an drei potenziellen Todesursachen sterben können." Der Sachverständige beschrieb sie als "ungeheure Kämpferin, die sich nicht unterkriegen lässt."

(bai)

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