Wirtschaft

So strikt sind die Tattoo-Regeln von AUA & Co.

Heute Redaktion
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Sichtbare Tattoos sind für die Polizei ein No-Go. Aber wie hält es die Wirtschaft mit den "Peckerln"? "Heute.at" hat bei drei österreichischen Großunternehmen nachgefragt.

Käthe B. (37) will Polizistin werden, trotz bestandener Aufnahmeprüfungen darf sie das nicht. Der Grund: die mehrfache als "Miss Tattoo" ausgezeichnete Wienerin hat dem Amtsarzt zu viele "Peckerl" am Körper – "Heute.at" berichtete.

Trotz der erst 2018 gelockerten Regelung ist sichtbare Körperkunst bei Polizeibeamten immer noch verboten. Für die 37-Jährige, deren beide Arme und Hals volltätowiert sind – beides ein No-Go für die Polizei –, eine herbe Enttäuschung. Überschminken ginge zwar, ist aber bei der Polizei nicht zulässig. Die geltenden Bestimmungen müssten auch eingehalten werden, wenn bei langen Einsätzen in praller Sonne das Make-up wegschwimme.

Das sagen die Österreicher zur Tattoo-Regel der Polizei:

Während die Polizei also ihre Bewerber mit genau definierten Bekleidungsvorschriften konfrontiert, geht es bei vielen anderen Großunternehmen weniger rigoros zu:

"Tolerieren keine Form der Diskriminierung"

Ähnlich wie bei der Polizei gibt es bei den Austrian Airlines einen genauen Dresscode, der von jedem Angestellten in Uniform – also Piloten, Flugbegleiter und Bodenpersonal – eingehalten werden muss. Als Teil der sogenannten Uniformtrageordnung "sind sichtbare Tätowierungen abzudecken", so die Fluglinie gegenüber "Heute.at". Ob das durch Kleidung, abkleben oder überschminken geschehe, sei egal. Gerade letztere Option gibt es bei der Polizei nicht.

"Als europäische Airline halten wir uns an das geltende Recht, dass alle Menschen gleich sind, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrer Religion. Deshalb tolerieren wir keine Form der Diskriminierung. Dies gilt selbstverständlich auch bei Bewerbungen und auch in Bezug auf Tätowierungen", so die AUA.

"In einem angemessenen Rahmen"

Bei der Österreichischen Post geht man mit der Frage schon lockerer um. Prinzipiell sind die bunten Kunstwerke auf den Körpern der Mitarbeitern keine Chefsache. Es sei auch kein Problem, wenn Tattoos unter den Uniformen hervorschauen würden – solange alles "in einem angemessenen Rahmen" bleibe. Dieser Rahmen sei allerdings nicht genau definiert, so die Post auf "Heute.at"-Anfrage. Man werde niemanden aufgrund seiner Tätowierungen diskriminieren, so die Post weiter. Kritisch könne es im Kundenkontakt aber bei unüblichen Körpermodifikationen, Tattoos im Gesicht, oder solchen mit extremistischer Symbolik werden.

Mehr lesen: Nazi-Tattoos und Hitlergruß – 4,5 Jahre Haft

Auch bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien gibt es bezüglich Tätowierungen der Mitarbeiter "keine expliziten Regelungen". Auf "Heute.at"-Anfrage heißt es schlicht: "Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind immer ihrem Job entsprechend passend gekleidet."

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