Eine nächtliche Polizeikontrolle in der Wiener Innenstadt sorgt für Ärger bei einem Taxilenker. Benjamin, der neben seinem Studium als Fahrer arbeitet, wurde Mitte Jänner gegen 0.40 Uhr am Burgring nahe der Hofburg von Beamten angehalten – und musste später eine Strafe von insgesamt 260 Euro zahlen.
Der Fahrer war laut eigenen Angaben gerade auf dem Weg zu einer Kundin, die ihn über eine Fahrdienst-App bestellt hatte. Im Bereich des äußeren Burgtors wurde er von Polizisten angewiesen, einem Streifenwagen zu folgen. Dieser Aufforderung kam er nach und fuhr bis zu einem Kontrollplatz gegenüber dem Naturhistorischen Museum, wo eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durchgeführt wurde.
Wegen der Amtshandlung musste die über die Plattform vermittelte Fahrt storniert werden. Doch damit begannen laut seiner Darstellung die Probleme.
Die Beamten beanstandeten zunächst, dass der Fahrer nicht angeschnallt gewesen sei. Grundsätzlich gilt: Taxilenker sind von der Gurtpflicht befreit, solange sie Fahrgäste transportieren – diese Regelung wurde ursprünglich wegen möglicher Überfälle eingeführt. Der Wiener argumentierte jedoch, dass diese Ausnahme auch auf der Fahrt zum Fahrgast gelten müsse.
Zusätzlich kritisierten die Beamten das Fehlen eines Taxameters. Der Fahrer widerspricht: Das Fahrzeug sei sehr wohl mit einem Taxameter ausgestattet gewesen. Die entsprechenden Unterlagen hätten sich allerdings im Verantwortungsbereich des Fahrzeughalters beziehungsweise des damaligen Unternehmens befunden. Mittlerweile sei sein Arbeitsverhältnis mit dieser jedoch Firma beendet. Die Info müsste die Behörde ja von der Firma bekommen können.
Vor Ort wollte der Student keine Strafe bezahlen, da er sich keiner Schuld bewusst war. Wenig später erhielt er jedoch ein Straferkenntnis per Post zugeschickt.
Insgesamt wurden ihm 230 Euro Strafe wegen des nicht angelegten Gurtes, des fehlenden Taxameters sowie wegen Nichtbefolgens von Anordnungen eines Straßenaufsichtsorgans aufgebrummt. Der Wiener legte Einspruch ein und brachte zusätzlich eine Beschwerde gegen den Beamten ein.
Doch beide Anträge wurden abgewiesen. Damit muss der Student nun mindestens 260 Euro bezahlen. "Für mich ist das besonders belastend", sagt der Wiener. Als Student arbeite er nebenbei als Fahrer, 260 Euro entsprächen seinem Verdienst aus mehreren Arbeitstagen. Ganz abgeschlossen ist der Fall aber noch nicht: Gegen das Straferkenntnis läuft derzeit ein weiteres Verfahren, das voraussichtlich vor Gericht entschieden wird.