Österreich

Taxifahrer attackierte Schwiegervater mit zwei Messern

Ein Wiener Taxilenker stand am Mittwoch vor Gericht. Er ging mit zwei Messern auf seinen Ex-Schwiegervater los, weil dieser ihn "Ehrloser" schimpfte.

Christian Tomsits
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Der Taxilenker im großen Schwurgerichtssaal.
Der Taxilenker im großen Schwurgerichtssaal.
Helmut Graf

"Ja, ich leide unter Aggressionsproblemen", sagte ein wegen Mordversuchs angeklagter Taxifahrer, der nun schon zum wiederholten Male auf der Anklagebank des Wiener Straflandesgerichts Platz nehmen musste. Der türkische Staatsbürger wurde unter anderem bereits rechtskräftig verurteilt, weil er im Jahr 2014 einen Security von einem bekannten Sauna-Club mit einem Holzknüppel verprügelte. Der damalige Grund: Der Fahrgast wäre zu spät aus dem Vergnügungs-Etablissement gekommen.

"Es wird Blut fließen"

Wegen gerichtlich abgeurteilter, fortgesetzter Gewaltausübung ging die Ehe des 31-Jährigen in die Brüche: Trotzdem suchte er weiterhin Kontakt zu seiner Ex-Familie. Das schmeckte dem Schwiegervater nicht – er ließ den schwierigen Ex-Schwiegersohn verprügeln. Daraufhin schwor dieser Rache: "Es wird Blut fließen", soll er gesagt haben – das bestreitet er. Was er am Mittwoch nicht bestreiten konnte: Am 3. Juli 2020 fuhr er mit dem Taxi an einem Schanigarten in Wien-Rudolfsheim vorbei, sah den Schwiegervater dort sitzen.

Angeklagter: "Wollte nur reden"

"Ich wollte nur reden, aber dann hat mich er als ehrlosen Mann beschimpft", so der Angeklagte. Daraufhin stellte er den Wagen ab und kam mit zwei Messern zum Lokal zurück. Ein Messer wäre immer im Auto, um bei einem Unfall den Gurt zerschneiden zu können, das andere soll ein Fahrgast im Wagen vergessen haben, erklärte er. Doppelt bewaffnet soll er nun versucht haben, mehrfach auf den Kontrahenten einzustechen. Doch der versierte Kampfsportler wehrte sich mit einem Sessel – die alarmierte Polizei konnte die Situation gerade noch befrieden, bevor Blut zu fließen begann.

Hartes Urteil: 15 Jahre Haft!

Der Verteidiger Walter Pirker bestritt den Vorwurf des Mordes vehement: "Es fehlt eindeutig der Tatplan – es war eine Kurzschlussreaktion meines Mandanten, der sich nicht unter Kontrolle hatte. Seine dumme Natur hat ihn dazu verleitet. Außerdem muss man wissen, dass in türkischen Familien Ehre eine große Rolle spielt und Beleidigungen oft sehr ernst genommen werden."

Das Gericht bezweifelte diese Aussage nicht – die Geschworenen sprachen den Taxler trotzdem mit 7:1 des versuchten Mordes schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – sein Verteidiger legte postwendend eine Nichtigkeitsbeschwerde ein.

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