Österreich

Taxikontrolle: 11 Anzeigen und ein Führerschein weg

Heute Redaktion
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Bei einer Schwerpunktaktion von Polizei und Stadt Wien wurden 61 Taxis, 16 Mietwägen sowie fünf Kraftfahrzeuge kontrolliert. "Heute" war dabei.

Leicht verdutzt reagierte am Montagabend ein Taxilenker, als ihm während einer Verkehrskontrolle ein freundlicher Beamter des Erhebungs- und Vollstreckungsdienstes der Stadt Wien mitteilte, dass sein Unternehmen Abgaben in der Höhe von 509 Euro schuldig ist. Er war nur einer von insgesamt 85 Lenkern, die in der Nacht auf Dienstag im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle überprüft wurden.

Einmal pro Monat führen die Beamten der Landesverkehrsabteilung der Polizei in Kooperation mit der Finanzpolizei, der Wiener Gebietskrankenkasse und der Stadt Wien diese Kontrollen durch. Organisiert und koordiniert werden die Kontrollen von der Gruppe Sofortmaßnahmen der Stadt Wien.

"Wir führen diese Kontrollen regelmäßig durch, um die Menschen, die ordnungsgemäß ihre Steuern entrichten und ihre Firmen anmelden vor denen zu schützen, die das nicht tun", erklärt dazu der Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, Walter Hillerer.

Standort-Wechsel verhindert Warnung an Taxi- und Mietwagenunternehmer

An vier Standorten (der Schüttelstraße und dem Praterstern in Leopoldstadt, dem Heldenplatz in der City sowie der Rechten Wienzeile in Wieden) führten die Beamten bei Dauerregen die Kontrollen durch. Insgesamt wurden dabei 61 Taxis, 16 Mietwägen, drei Kleintransporter sowie fünf "sonstige" Kraftfahrzeuge überprüft.

Nach intensiven Überprüfungen im Bereich der Schüttelstraße sowie der rechten Wienzeile wurde die Schwerpunktkontrolle nach rund drei Stunden auf den Heldenplatz und dem Praterstern verlegt. Durch den Ortswechsel soll verhindert werden, dass mögliche interne Warnsysteme der Taxi- und Mietwagenunternehmen die Lenker auf die Kontrolle aufmerksam machen und die Effizienz der Kontrollen gefährden.

Nicht nur Polizei, auch Stadt und WGKK prüfen Lenker

Verkehrspolizisten winken die vorbeifahrenden Taxis und Mietwägen (erkennbar am "MW" im Kennzeichen) herunter, dann checken sie Führerschein und Zulassung der Fahrer. Im Anschluss übernehmen die Beamten der WGKK und der Stadt Wien: Die MA6 prüft, ob es offene Abgaben gibt, die MA59-Marktamt prüft die Gewerbe-Berechtigung.

Die WGKK überprüft die Lenker im Hinblick auf das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (sind die Fahrer ordnungsgemäß gemeldet und sozialversichert), das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (werden die geltenden Regeln der Bezahlung eingehalten) sowie das Arbeitslosenversicherungsgesetz.

Die Kontrollen erfolgen in einer mobilen Einsatzzentrale des Stadtservice Wien. Via Internet führen die Experten der WGKK und der Stadt Wien ihre Kontrollen durch. Wird, wie im Falle des verdutzten Taxlers festgestellt, dass ein Unternehmer Abgabenrückstände oder sonstige offener Forderungen gegenüber der Stadt Wien offen hat, so müssen diese noch vor Ort beglichen werden.

Geschieht dies nicht, wird das Fahrzeug noch an Ort und Stelle gepfändet – solange, bis die Rechnung beglichen wird. Für den Lenker und mögliche Fahrgäste heißt es in solchen Fällen: Bitte aussteigen. Unser Taxilenker hatte aber Glück: Er konnte jemanden aus seinem Unternehmen erreichen, der die offene Summe in die Schüttelstraße brachte. Danach konnte er seine Fahrt fortsetzen.

Verstöße gegen Gewerbeordnung, Güterbeförderungsgesetz und ein positiver Alko-Test

Insgesamt hob die MA6 vier offene Strafen in der Höhe von 1.100, Euro aufgrund offener Abgabenrückstände sowie Verwaltungsstrafen ein. Die MA 59 legte sechs Anzeigen nach dem Güterbeförderungsgesetz sowie zwei Anzeigen nach der Gewerbeordnung. In neun Fällen werden Nacherhebungen durchgeführt. Bei den Kontrollen durch die WGKK wurden sechs Personen überprüft, die nicht zur Sozialversicherung gemeldet waren. In zehn Fällen werden weitere Ermittlungen eingeleitet.



Bei der Schwerpunktkontrolle ging den Polizisten auch ein Alko-Lenker in die Lappen: Sie führten im Beisein eines Schnellrichters stichprobenartige Alkoholkontrollen durch und überprüften die Einhaltung der Taxiverordnung. Einem Lenker wurde die Lenkberechtigung nach positivem Alkoholtest an Ort und Stelle entzogen. Durch den Schnellrichter wurden zwei Anzeigen zu je 700 Euro erstattet. In acht Fällen konnten Übertretungen mittels Organmandaten abgehandelt werden.

(lok)